Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KZBV

16. Oktober 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Oktober 2025 beschlossen, den Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über die zahnärztlichen Qualitätsprüfungen aus dem Jahr 2024 zu veröffentlichen.

Der Bericht fasst die Ergebnisse der sechsten bundesweiten Qualitätsprüfung zum Thema "Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa" (eine zahnärztliche Behandlung zum Erhalt eines Zahnnervs) zusammen.

Wichtigste Ergebnisse und Fakten:

  • Prüfumfang: Bundesweit wurden 269 Zahnarztpraxen per Stichprobe geprüft. Zusätzlich wurden 98 Praxen einer Wiederholungsprüfung unterzogen, da sie in einer früheren Prüfung erhebliche Mängel aufwiesen.
  • Gesamtbewertung: Von den bewerteten Praxen erhielten:
    • 46 % die Bestnote "A" (keine Auffälligkeiten)
    • 34 % die Note "B" (geringe Auffälligkeiten)
    • 20 % die Note "C" (erhebliche Auffälligkeiten)
  • Entwicklung: Im Vergleich zum Vorjahr gab es eine leichte Verbesserung (Kategorie A stieg um 1 Prozentpunkt, C sank um 1 Prozentpunkt). Seit Beginn der Prüfungen 2019 ist ein deutlicher positiver Trend zu erkennen: Die Bewertungen der Kategorie "A" sind um 19 Prozentpunkte gestiegen, während die der Kategorie "C" um 14 Prozentpunkte gesunken sind.
  • Maßnahmen: Gegenüber Praxen mit den Bewertungen "B" oder "C" wurden insgesamt 314 Maßnahmen ergriffen, darunter schriftliche Hinweise, Beratungen und die Anordnung einer erneuten Prüfung in 24 Monaten.

Fazit des Berichts: Die Qualitätsprüfungen sind ein etabliertes Instrument. Die Ergebnisse zeigen eine kontinuierliche, wenn auch mittlerweile langsamere, Verbesserung der Behandlungsqualität im geprüften Bereich.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7490