Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit

16. Oktober 2025Stationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, die Phonokardiografie zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit aus dem Leistungskatalog der Krankenhausbehandlung auszuschließen. Dies bedeutet, dass diese Methode nicht mehr als Kassenleistung im Krankenhaus erbracht werden darf. Die Änderung betrifft Patienten, bei denen eine koronare Herzkrankheit ausgeschlossen werden soll, und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat die Phonokardiografie (PKG) zum Ausschluss einer koronaren Herzkrankheit (KHK) überprüft, um festzustellen, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten im Krankenhaus erforderlich ist.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die PKG sollte bei Patienten über 40 Jahren mit unklarem Brustschmerz und einer Vortestwahrscheinlichkeit für KHK zwischen 15 % und 85 % als Triage-Test eingesetzt werden, um aufwändigere Folgediagnostik zu vermeiden.

Wichtige Änderungen: Der G-BA kommt zu dem Schluss, dass der Nutzen der PKG nicht hinreichend belegt ist, da sie keine unnötige Folgediagnostik einsparen kann und ihre Sensitivität als Ausschlussdiagnostik nicht ausreichend ist. Daher wird die PKG zum Ausschluss einer KHK aus der Krankenhausversorgung zu Lasten der Krankenkassen ausgeschlossen.

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Beschluss-ID: 7491