Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KBV
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Oktober 2025 beschlossen, den Bericht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) über die Qualitätsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung für das Jahr 2024 zu veröffentlichen. Der Beschluss umfasst auch eine Kommentierung der Ergebnisse durch den G-BA.
Der Bericht analysiert die Ergebnisse von 1.193 Stichprobenprüfungen in drei Leistungsbereichen: Konventionelle Röntgendiagnostik, Kernspintomographie und Arthroskopie. Die Anzahl der Prüfungen liegt auf dem Niveau des Vorjahres.
Die zentralen Ergebnisse je Bereich sind:
-
Konventionelle Röntgendiagnostik (Röntgen): Die Qualität ist gut und die Beanstandungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die häufigsten Mängel waren eine „inadäquate Einblendung“ (technischer Fehler) und eine „nicht fachgerechte Indikationsstellung“ (medizinische Begründung).
-
Kernspintomographie (MRT): Die Ergebnisse sind seit Jahren durchgehend sehr gut mit einer äußerst geringen Mängelquote. Aufgrund dieser konstant hohen Qualität werden die verpflichtenden Stichprobenprüfungen in diesem Bereich ab 2025 für mindestens fünf Jahre ausgesetzt.
-
Arthroskopie (Gelenkspiegelung): Hier zeigen sich die auffälligsten Ergebnisse. Während die Routineprüfungen eine moderate Beanstandungsquote aufweisen, ist der Anteil an „erheblichen“ oder „schwerwiegenden“ Mängeln bei Ärzten, die neu zur Abrechnung zugelassen sind, mit über 30 % sehr hoch. Als Hauptgrund werden Mängel in der Dokumentation genannt (z. B. fehlende Befundberichte), die oft auf Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Anforderungen zurückgeführt werden. Als Reaktion darauf werden Informationsmaßnahmen für Ärzte verstärkt.
Wurden Mängel festgestellt, ergriffen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) verschiedene Maßnahmen. Diese reichten von schriftlichen Empfehlungen und Beratungsgesprächen über finanzielle Rückforderungen bis hin zu Kolloquien und in Einzelfällen dem Entzug der Genehmigung.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr