Krebsfrüherkennungs-Richtlinie: Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitung zum Zwecke der Qualitätssicherung und des Krebsregisterdatenabgleichs im Mammographie-Screening
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 16. Oktober 2025 zur Krebsfrüherkennungs-Richtlinie führt ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung im Mammographie-Screening ein.
Hauptinhalt und Ziel: Frauen, die am Mammographie-Screening teilnehmen, erhalten das Recht, der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten zu Zwecken der Qualitätssicherung und des Abgleichs mit Krebsregistern zu widersprechen. Ziel ist es, den Datenschutz zu stärken und die Selbstbestimmung der Patientinnen zu erhöhen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind alle Frauen, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen. Die Leistung selbst (Mammographie) bleibt unberührt, aber die Weitergabe und Verarbeitung der Daten für Qualitätskontrolle und Evaluation wird an die Zustimmung der Patientin geknüpft.
Wichtige Änderungen:
- Einführung eines expliziten Widerspruchsrechts (§ 23a): Patientinnen müssen über dieses Recht bei der Einladung aufgeklärt werden.
- Konsequenzen des Widerspruchs: Bei Widerspruch werden die Screening-Mammographie-Aufnahmen nicht an das Referenzzentrum zur Beurteilung weitergeleitet und die Daten nicht für Qualitätssicherung oder Krebsregisterabgleich verwendet.
- Informationspflichten: Die Informationsmaterialien (Anlage IVa und IVb) werden angepasst, um umfassend über die Datenverarbeitung und das Widerspruchsrecht aufzuklären.
- Inkrafttreten: Die Änderungen treten größtenteils am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, frühestens jedoch am 1. Januar 2027, in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA-Beschluss vom 16. Oktober 2025 führt ein Widerspruchsrecht gegen die Datenverarbeitung im Mammographie-Screening-Programm ein, insbesondere für Zwecke der Qualitätssicherung und des Krebsregisterdatenabgleichs. Betroffen sind alle Frauen, die am Mammographie-Screening teilnehmen. Wichtige Änderungen sind die Einführung des Widerspruchsrechts, die Anpassung des Datenflusses für die Überprüfung der diagnostischen Bildqualität (nicht-pseudonymisierte Übermittlung von Mammographie-Aufnahmen) und die Aktualisierung der Informationsmaterialien für Versicherte, um über dieses Recht umfassend aufzuklären.
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