Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Neuromuskuläre Elektrostimulation des N. peroneus communis zur Behandlung venöser Beingeschwüre – Aufforderung zur Meldung –

20. November 2025Ambulante Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Prüfung der "Neuromuskulären Elektrostimulation des N. peroneus communis zur Behandlung venöser Beingeschwüre" begonnen. Ziel ist die Bewertung von Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser Methode für Patienten mit venösen Beingeschwüren zur Entscheidung über eine ambulante Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Sachverständige und betroffene Medizinproduktehersteller sind bis zum 8. Januar 2026 aufgefordert, erste Einschätzungen und relevante Unterlagen einzureichen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7503