Qualitätssicherungsmaßnahmen der gezielten Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung: Änderung

16. Oktober 2025Stationäre Untersuchung und BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die gezielte Lungendenervierung mittels Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) bis zum 31. März 2029 auszusetzen.

Hauptziel ist die Verlängerung dieser Aussetzung, um weitere Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit der Leistung zu sammeln.

Betroffen sind Patienten mit COPD, die für diese spezielle Katheterablation in Betracht kommen.

Wichtigste Änderung ist die Verschiebung des Enddatums der Aussetzung von Ende 2025 auf Ende März 2029, sowie kleinere redaktionelle Anpassungen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA verlängert die Geltungsdauer der Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) bis zum 31. März 2029. Ziel ist es, die Qualität der Leistungserbringung zu sichern, während die Bewertung der Methode weiterhin ausgesetzt ist.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit COPD, die eine gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation erhalten.

Wichtige Änderungen: Die wesentliche Änderung ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Qualitätssicherungsmaßnahmen bis zum 31. März 2029, sowie die Anpassung an aktuelle Gesetzesänderungen. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7507