Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 1/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. November 2025 den Quartalsbericht 1/2025 des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Bericht analysiert die Personalausstattung in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2025.
Grundlage ist die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL), die Mindestvorgaben für das Personal festlegt. Für das Jahr 2025 ist ein Erfüllungsgrad von 90 % der Vorgaben für jede einzelne Berufsgruppe im Tagdienst erforderlich.
Die zentralen Ergebnisse des Berichts sind:
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Geringe Erfüllungsquote der Mindestvorgaben: Insgesamt erfüllten nur etwa die Hälfte bis knapp 60 % der Einrichtungen die Mindestvorgaben vollständig:
- Erwachsenenpsychiatrie: 58,0 %
- Kinder- und Jugendpsychiatrie: 55,9 %
- Psychosomatik: 49,8 %
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Hoher Gesamt-Umsetzungsgrad trotz niedriger Erfüllungsquote: Dies steht im Kontrast zu einem bundesweit hohen, berufsgruppenübergreifenden Umsetzungsgrad (Erwachsenenpsychiatrie: 104,0 %, Kinder- und Jugendpsychiatrie: 103,6 %, Psychosomatik: 116,8 %). Der Grund für die Diskrepanz liegt darin, dass eine Einrichtung die Vorgaben bereits dann nicht erfüllt, wenn nur eine einzige Berufsgruppe den geforderten Erfüllungsgrad von 90 % unterschreitet.
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Herausforderungen im Nachtdienst und bei bestimmten Berufsgruppen:
- Besonders auffällig sind die Ergebnisse im Nachtdienst, wo die Mindestvorgaben nur von 48,9 % der Erwachsenenpsychiatrien und 34,8 % der Kinder- und Jugendpsychiatrien erfüllt wurden.
- Im Tagdienst wiesen vor allem die Berufsgruppen der Spezialtherapeuten und der Pflegefachpersonen die niedrigsten Erfüllungsquoten auf, während andere Gruppen wie Psychotherapeuten die Vorgaben deutlich übererfüllten.
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Seltene Nutzung von Ausnahmeregelungen: Einrichtungen, die die Vorgaben nicht erfüllen, haben die Möglichkeit, Ausnahmetatbestände (z.B. bei hohem Krankenstand) zu melden. Von dieser Möglichkeit wurde jedoch nur selten Gebrauch gemacht (zwischen 3,7 % und 8,2 % der nicht erfüllenden Einrichtungen).
Zusammenfassend zeigt der Bericht, dass zwar bundesweit im Durchschnitt genügend Personal vorhanden zu sein scheint, die Verteilung auf die einzelnen Berufsgruppen in den Kliniken jedoch oft nicht den spezifischen Mindestanforderungen der PPP-RL entspricht.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr