Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026

05. November 2025QualitätssicherungInkraftsetzen terminiert

Zusammenfassung

Am 5. November 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Richtlinie zur Kinderonkologie zu ändern.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • Was wird geändert? Die Anlage 1 der Richtlinie wird an die neue Version des amtlichen Krankheitskatalogs (ICD-10-GM) für das Jahr 2026 angepasst.
  • Konkrete Änderungen:
    1. Die Jahreszahl wird von „2025“ auf „2026“ aktualisiert.
    2. Der Code „T82.7“ wird durch „T82.7-“ ersetzt (eine kleine technische Korrektur).
  • Wann tritt die Änderung in Kraft? Die Änderung gilt ab dem 1. Januar 2026.

Im Kern handelt es sich also um eine routinemäßige Aktualisierung der Krankheits-Codes für das kommende Jahr.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 5. November 2025 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) beschlossen. Konkret wird die Anlage 1 der Richtlinie an die ab dem 1. Januar 2026 gültige Version der ICD-10-GM 2026 angepasst.

Die Anpassungen sind aufgrund der jährlichen Überarbeitung der ICD-10-GM durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig. Ziel der Änderungen ist es, eine präzisere und spezifischere Kodierung zu ermöglichen. Der Anwendungsbereich der Richtlinie bleibt durch diese Anpassungen unverändert. Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten.

Die Änderungen betreffen die folgenden ICD-Kodes in Anlage 1:

Liste 1 (Onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen):

  • Der bisherige Kode C43.5 (Bösartiges Melanom des Rumpfes) wird in zwei spezifischere fünfstellige Kodes aufgeteilt, um eine genauere Lokalisierung zu ermöglichen:
    • C43.50 (Bösartiges Melanom der Perianalhaut)
    • C43.59 (Bösartiges Melanom sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Rumpfes)

Liste 2 (Nicht onkologisch-hämatologische Hauptdiagnosen):

  • Im Kodebereich E88.0- (Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels) wird ein neuer Kode für die Hypoalbuminämie (E88.01) eingeführt, die bisher unter dem unspezifischen Kode E88.08 erfasst wurde.
  • Der Kode P22.0 (Atemnotsyndrom des Neugeborenen) wird um zwei Einschlussvermerke zum "Surfactant-Mangel" ergänzt, um die Kodierung zu verdeutlichen, ohne den Inhalt zu ändern.
  • Der bisherige Kode T82.7 (Infektion und entzündliche Reaktion durch Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen) wird durch den differenzierteren Kodebereich T82.7- ersetzt. Dieser umfasst nun mehrere fünfstellige Kodes (T82.70 bis T82.75), die eine genaue Zuordnung der Infektionsquelle (z.B. Herzschrittmacher, Port, zentraler Venenkatheter) erlauben.

Der Beschluss wurde vom Unterausschuss Qualitätssicherung gefasst und wird von der Patientenvertretung sowie der Ländervertretung mitgetragen. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat äußerten keine Bedenken.


Kernpunkte:

  • Entscheidung: Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) an die ICD-10-GM 2026.
  • Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA.
  • Datum: 5. November 2025.
  • Begründung: Notwendigkeit der Anpassung an die jährlich aktualisierte ICD-10-GM zur Ermöglichung einer präziseren Kodierung.
  • Wesentlicher Inhalt:
    • Aufteilung des Kodes C43.5 in C43.50 und C43.59.
    • Einführung des Kodes E88.01 für Hypoalbuminämie.
    • Ergänzung von Einschlussvermerken bei P22.0.
    • Ersetzung des Kodes T82.7 durch den differenzierten Bereich T82.7- mit den Subkodes T82.70-T82.75.
  • Wichtiger Hinweis: Der Anwendungsbereich der Richtlinie wird durch die Anpassungen nicht verändert.
  • Bürokratiekosten: Es entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten.

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Beschluss-ID: 7525