Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte – QS amb PT
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine redaktionelle Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Konkret wird in Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte die Bezeichnung für das QS-Verfahren der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung gesetzlich Krankenversicherter von „(QS ambulante Psychotherapie)“ auf „(QS amb PT)“ abgekürzt. Diese rein formale Anpassung hat keine direkten Auswirkungen auf die Patientenversorgung oder die Inhalte der Qualitätssicherung, sondern dient der internen Benennung und Klarstellung innerhalb der Richtlinie.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ändert die Kurzbezeichnung des Qualitätssicherungsverfahrens (QS-Verfahren) für die ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter. Die bisherige Abkürzung „QS ambulante Psychotherapie“ wird in „QS amb PT“ umbenannt.
Diese Anpassung dient einer prägnanteren, einheitlichen und handhabbaren Terminologie innerhalb der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Es ergeben sich keine neuen Informationspflichten oder Bürokratiekosten für Leistungserbringer.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr