DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 17 (DMP Depression) und der Anlage 18 (Depression – Dokumentation)

20. November 2025Disease-Management-ProgrammeNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA-Beschluss vom 20. November 2025 ändert die Anforderungen an Disease Management Programme (DMP) für Depressionen. Ziel ist die Verbesserung der Versorgung von Patienten mit unipolaren Depressionen (mindestens mittelgradig, persistierend oder rezidivierend) durch eine evidenzbasierte Behandlung. Wichtige Änderungen umfassen die Präzisierung der Einschlusskriterien, die Betonung einer individuellen Therapieplanung unter Berücksichtigung von Suizidalität und Komorbiditäten sowie detaillierte Empfehlungen zu Psychotherapie und medikamentöser Behandlung, inklusive Krisenmanagement und Suizidprävention.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA-Beschluss vom 20. November 2025 aktualisiert die Anforderungen an Disease Management Programme (DMP) für Depressionen (Anlage 17 und 18 der DMP-Anforderungen-Richtlinie).

Hauptinhalt und Ziel: Das Hauptziel ist die Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Depressionen durch die Anpassung der DMP-Anforderungen an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, insbesondere basierend auf der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression 2022.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patientinnen und Patienten mit Depressionen, insbesondere solche mit mindestens mittelgradiger oder schwerer Schweregradausprägung und einer depressiven Symptomatik, die seit mindestens einem Jahr besteht oder in der dritten Erkrankungsepisode auftritt. Die Leistungen umfassen Diagnostik, Therapieplanung, psychotherapeutische und medikamentöse Behandlung, Krisenmanagement und Suizidprävention.

Wichtige Änderungen: Wesentliche Änderungen betreffen die Präzisierung der Diagnosekriterien (Anpassung an NVL 2022), die Therapiegrundsätze in Abhängigkeit von Schweregrad und Erkrankungsverlauf (inkl. neuer Definition der chronischen Depression), die psychotherapeutische Versorgung (Ergänzung systemischer Therapie, Hinweise auf Akutbehandlung und Sprechstunden), die medikamentöse Therapie (differenziertere Auswahlkriterien für Antidepressiva, längere Erhaltungstherapie, detaillierte Empfehlungen zum Ausschleichen und Management von Absetzsymptomen) sowie die Berücksichtigung von körperlicher Aktivität und die Abgrenzung bei ME/CFS und Long/Post-COVID. Zudem werden digitale medizinische Anwendungen und die Rolle der koordinierenden Ärzte im Krisenmanagement stärker betont.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7551