Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Änderung der Notfallstufen-Regelungen
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 20. November 2025 ändert die Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Ziel ist es, die Qualität und Effizienz der Notfallversorgung durch präzisere Definitionen und Anforderungen an die Notfallstufen zu verbessern.
Betroffen sind alle Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, sowie solche, die nicht teilnehmen (Stufe NT). Die Änderungen betreffen insbesondere die Kategorien Fachabteilungen, Personalqualifikation, Intensivkapazitäten, medizinisch-technische Ausstattung und Notaufnahme-Strukturen.
Wichtige Änderungen umfassen:
- Präzisere Definitionen: Die Regelungen legen nun konkrete Mindestanforderungen für jede Notfallstufe fest.
- Personalvorgaben: Erhöhte Anforderungen an die Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals, insbesondere für die Zusatz-Weiterbildung "Klinische Akut- und Notfallmedizin" und die Fachweiterbildung "Notfallpflege", mit Übergangsfristen bis 2028.
- Spezielle Notfallversorgung: Einführung eines Moduls für die Schwerverletztenversorgung mit detaillierten Personal- und Ausstattungsanforderungen (z.B. Schockraumteam, Intensivbetten, MRT, CT).
- Kinder-Notfallversorgung: Erweiterte Kriterien für Krankenhäuser, die Kinder notfallmedizinisch versorgen, inklusive spezifischer Personalqualifikationen, Kooperationsvereinbarungen und Ausstattungsmerkmale (z.B. Hubschrauberlandestelle).
- Verfügbarkeit: Stärkere Betonung der "jederzeitigen (24/7)" Verfügbarkeit von Personal, Ausstattung und Aufnahmebereitschaft.
- Dokumentation: Die Patientendokumentation muss aussagekräftig sein und spätestens bei Entlassung oder Verlegung vorliegen.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des Dokuments:
Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss des G-BA aktualisiert das gestufte System der Notfallstrukturen in Krankenhäusern, um die Qualität und Erreichbarkeit der Notfallversorgung auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und Evaluierungen (IQTIG) bundesweit zu sichern. Zentrales Ziel ist die rechtssichere Neudefinition von Mindestanforderungen für die Teilnahme an der Notfallversorgung sowie die klare Abgrenzung zur Stufe der Nichtteilnahme.
Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Regelungen betreffen alle Notfallpatienten (einschließlich spezieller Gruppen wie Schwerverletzte, Kinder, Schlaganfall- und Herzpatienten) sowie Krankenhausstandorte, die Leistungen der Basis-, erweiterten oder umfassenden Notfallversorgung erbringen oder als spezialisierte Module (z. B. Stroke Units) fungieren.
Wichtige Änderungen Wesentliche Neuerungen sind die Verschärfung der personellen Qualifikationsvorgaben (z. B. Pflicht zur Zusatzweiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ für Ärzte und „Notfallpflege“ für Pflegekräfte ab 2028) sowie die Konkretisierung der Mindestkriterien für die Stufe der Nichtteilnahme (u. a. 24/7-Verfügbarkeit von CT, Labor und Intensivkapazitäten). Zudem wurden die Module für Schwerverletzte und Kinder pädiatrisch sowie fachlich präzisiert und an aktuelle medizinische Standards (z. B. Weißbuch Schwerverletzten-Versorgung) angepasst.
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