Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern: Änderung der Notfallstufen-Regelungen
20. November 2025KrankenhäuserNoch nicht in Kraft
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 20. November 2025 ändert die Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Ziel ist es, die Qualität und Effizienz der Notfallversorgung durch präzisere Definitionen und Anforderungen an die Notfallstufen zu verbessern.
Betroffen sind alle Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, sowie solche, die nicht teilnehmen (Stufe NT). Die Änderungen betreffen insbesondere die Kategorien Fachabteilungen, Personalqualifikation, Intensivkapazitäten, medizinisch-technische Ausstattung und Notaufnahme-Strukturen.
Wichtige Änderungen umfassen:
- Präzisere Definitionen: Die Regelungen legen nun konkrete Mindestanforderungen für jede Notfallstufe fest.
- Personalvorgaben: Erhöhte Anforderungen an die Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals, insbesondere für die Zusatz-Weiterbildung "Klinische Akut- und Notfallmedizin" und die Fachweiterbildung "Notfallpflege", mit Übergangsfristen bis 2028.
- Spezielle Notfallversorgung: Einführung eines Moduls für die Schwerverletztenversorgung mit detaillierten Personal- und Ausstattungsanforderungen (z.B. Schockraumteam, Intensivbetten, MRT, CT).
- Kinder-Notfallversorgung: Erweiterte Kriterien für Krankenhäuser, die Kinder notfallmedizinisch versorgen, inklusive spezifischer Personalqualifikationen, Kooperationsvereinbarungen und Ausstattungsmerkmale (z.B. Hubschrauberlandestelle).
- Verfügbarkeit: Stärkere Betonung der "jederzeitigen (24/7)" Verfügbarkeit von Personal, Ausstattung und Aufnahmebereitschaft.
- Dokumentation: Die Patientendokumentation muss aussagekräftig sein und spätestens bei Entlassung oder Verlegung vorliegen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7555