Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments für das Erfassungsjahr 2026

20. November 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Beschlusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2025 eine Änderung eines wichtigen Dokuments beschlossen. Es handelt sich um das "Servicedokument" zur Richtlinie für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL).

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Was wird geändert? Das Servicedokument zur PPP-Richtlinie.
  • Wann tritt die Änderung in Kraft? Am 1. Januar 2026.
  • Ab wann gilt das neue Dokument? Es muss für alle Meldungen ab dem Erfassungsjahr 2026 verwendet werden.
  • Gibt es eine Übergangsregel? Ja. Für das gesamte Erfassungsjahr 2025 gilt weiterhin die alte Version des Dokuments vom 2. Juli 2025.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7556