Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments für das Erfassungsjahr 2026
20. November 2025QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Zusammenfassung des Beschlusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2025 eine Änderung eines wichtigen Dokuments beschlossen. Es handelt sich um das "Servicedokument" zur Richtlinie für die Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL).
Die wichtigsten Punkte sind:
- Was wird geändert? Das Servicedokument zur PPP-Richtlinie.
- Wann tritt die Änderung in Kraft? Am 1. Januar 2026.
- Ab wann gilt das neue Dokument? Es muss für alle Meldungen ab dem Erfassungsjahr 2026 verwendet werden.
- Gibt es eine Übergangsregel? Ja. Für das gesamte Erfassungsjahr 2025 gilt weiterhin die alte Version des Dokuments vom 2. Juli 2025.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7556