Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026

03. Dezember 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Am 3. Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Richtlinie für minimalinvasive Herzklappeninterventionen zu ändern.

Die wesentliche Änderung ist:

  • In der Anlage 1 der Richtlinie wird der Verweis auf den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) von der Version 2025 auf die Version 2026 aktualisiert.

Diese Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 3. Dezember 2025 eine Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL) beschlossen.

Die Änderung umfasst die Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) für das Jahr 2026. Diese Anpassung ist aufgrund der jährlichen Aktualisierung des OPS durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) notwendig.

Eine Überprüfung ergab, dass sich die in der Richtlinie festgelegten OPS-Kodes mit der Version für 2026 nicht geändert haben. Daher wurde in der Tabelle der Anlage 1 lediglich die Jahreszahl aktualisiert. Durch diese Änderung entstehen keine neuen Bürokratiekosten.


Kernpunkte:

  • Entscheidung: Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen (MHI-RL).
  • Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA.
  • Datum: 3. Dezember 2025.
  • Inhalt der Änderung: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026.
  • Begründung: Regelmäßige, jährliche Aktualisierung des OPS-Katalogs.
  • Ergebnis: Die relevanten Kodes bleiben inhaltlich unverändert; es erfolgt nur eine formale Aktualisierung der Jahreszahl in der Richtlinie.
  • Beteiligte: Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, der Deutsche Pflegerat, die Patientenvertretung und die Ländervertretung trugen den Beschluss mit oder äußerten keine Bedenken.

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Beschluss-ID: 7566