Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Zusammenfassung
Am 3. Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma beschlossen.
Die Änderung besteht im Wesentlichen darin, die Verweise auf die Klassifikationssysteme für Diagnosen (ICD-10-GM) und Prozeduren (OPS) von der Version 2025 auf die Version 2026 zu aktualisieren.
Diese Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Zusammenfassung:
Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 3. Dezember 2025 eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) beschlossen.
Die Änderung betrifft die jährliche, routinemäßige Anpassung der in Anlage 1 der Richtlinie enthaltenen ICD- und OPS-Kodes an die aktualisierten Versionen für das Jahr 2026. Grundlage hierfür sind die Veröffentlichungen der ICD-10-GM 2026 und des OPS 2026 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Eine Prüfung durch das BfArM ergab, dass sich die für die Richtlinie relevanten Kodes inhaltlich nicht geändert haben. Die Anpassung in Anlage 1 beschränkt sich daher auf die formale Aktualisierung der Jahreszahlen in der Kodetabelle.
Durch diesen Beschluss entstehen keine neuen Bürokratiekosten für die Leistungserbringer. Der Beschluss wurde im Konsens mit der Patienten- und Ländervertretung gefasst; weitere beteiligte Organisationen äußerten keine Bedenken.
Kernpunkte:
- Entscheidung: Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL).
- Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA.
- Datum: 3. Dezember 2025.
- Gegenstand: Anpassung der Anlage 1 der Richtlinie an die ICD-10-GM und den OPS für das Jahr 2026.
- Begründung: Jährlich erforderliche Aktualisierung der Klassifikationssysteme.
- Ergebnis: Die Kodes bleiben inhaltlich unverändert, es erfolgt lediglich eine formale Aktualisierung der Jahreszahlen in der Anlage.
- Bürokratiekosten: Es entstehen keine neuen Bürokratiekosten.
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