Beauftragung IQTIG: Anpassung der Beauftragung vom 14. Mai 2020 zur quartalsweisen Mitteilung über die Ergebnisse der Nichterfüllung der Mindestvorgaben gemäß § 11 Abs. 11 S. 3 PPP-RL
Zusammenfassung
Zusammenfassung des Beschlusses vom 3. Dezember 2025
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, quartalsweise Berichte über die Nichteinhaltung der Personalmindestvorgaben in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (gemäß PPP-Richtlinie) zu erstellen. Dieser Beschluss erweitert einen bestehenden Auftrag vom 14. Mai 2020.
Kernpunkte des Auftrags:
-
Berichtsinhalt: Das IQTIG soll detailliert auswerten, welche Einrichtungen die personellen Mindestvorgaben nicht erfüllen. Die Berichte müssen unter anderem folgende Fragen beantworten:
- Wie hoch ist der Anteil der Einrichtungen, die die Vorgaben nicht einhalten (unterschieden nach Tag- und Nachtdienst)?
- Wie groß ist die Abweichung vom Soll-Personal in den einzelnen Berufsgruppen?
- Welche Ausnahmeregelungen werden wie oft in Anspruch genommen?
- Wie ist die allgemeine Struktur der betroffenen Kliniken (z.B. Bettenzahl)?
-
Datenformat: Die Ergebnisse sollen nach Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik aufgeschlüsselt und als PDF- und Excel-Datei bereitgestellt werden. Zudem soll ein Vergleich über die letzten acht Quartale dargestellt werden.
-
Hintergrund: Die Beauftragung ist notwendig, damit der G-BA seiner gesetzlichen Beobachtungspflicht nachkommen kann, die durch eine Änderung der PPP-Richtlinie erweitert wurde.
-
Frist: Das IQTIG muss die Berichte spätestens vier Monate nach Ende des jeweiligen Quartals an den G-BA übermitteln.
Zusätzlich wird das IQTIG zu Vertraulichkeit und regelmäßiger mündlicher Berichterstattung verpflichtet.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr