Beauftragung IQTIG: Anpassung der Beauftragung vom 14. Mai 2020 zur quartalsweisen Mitteilung über die Ergebnisse der Nichterfüllung der Mindestvorgaben gemäß § 11 Abs. 11 S. 3 PPP-RL

03. Dezember 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Beschlusses vom 3. Dezember 2025

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) beauftragt, quartalsweise Berichte über die Nichteinhaltung der Personalmindestvorgaben in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (gemäß PPP-Richtlinie) zu erstellen. Dieser Beschluss erweitert einen bestehenden Auftrag vom 14. Mai 2020.

Kernpunkte des Auftrags:

  1. Berichtsinhalt: Das IQTIG soll detailliert auswerten, welche Einrichtungen die personellen Mindestvorgaben nicht erfüllen. Die Berichte müssen unter anderem folgende Fragen beantworten:

    • Wie hoch ist der Anteil der Einrichtungen, die die Vorgaben nicht einhalten (unterschieden nach Tag- und Nachtdienst)?
    • Wie groß ist die Abweichung vom Soll-Personal in den einzelnen Berufsgruppen?
    • Welche Ausnahmeregelungen werden wie oft in Anspruch genommen?
    • Wie ist die allgemeine Struktur der betroffenen Kliniken (z.B. Bettenzahl)?
  2. Datenformat: Die Ergebnisse sollen nach Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Psychosomatik aufgeschlüsselt und als PDF- und Excel-Datei bereitgestellt werden. Zudem soll ein Vergleich über die letzten acht Quartale dargestellt werden.

  3. Hintergrund: Die Beauftragung ist notwendig, damit der G-BA seiner gesetzlichen Beobachtungspflicht nachkommen kann, die durch eine Änderung der PPP-Richtlinie erweitert wurde.

  4. Frist: Das IQTIG muss die Berichte spätestens vier Monate nach Ende des jeweiligen Quartals an den G-BA übermitteln.

Zusätzlich wird das IQTIG zu Vertraulichkeit und regelmäßiger mündlicher Berichterstattung verpflichtet.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7568