Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026

03. Dezember 2025QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Am 3. Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Richtlinie zur Behandlung von hüftgelenknahen Oberschenkelbrüchen (Femurfrakturen) beschlossen.

Der Kern des Beschlusses ist eine rein technische Anpassung: In der Anlage 1 der Richtlinie werden die Verweise auf die medizinischen Klassifikationssysteme für das kommende Jahr aktualisiert. Konkret werden die Angaben „ICD-10-GM Version 2025“ und „OPS 2025“ durch die Versionen für 2026 ersetzt.

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 3. Dezember 2025 eine Änderung der Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) beschlossen.

Gegenstand des Beschlusses ist die routinemäßige jährliche Anpassung der in Anlage 1 der Richtlinie genannten Diagnose- (ICD-10-GM) und Prozedurenkodes (OPS) an die für das Jahr 2026 gültigen Versionen.

Begründung und Details der Entscheidung

  • Anlass: Die Klassifikationssysteme ICD-10-GM und OPS werden jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aktualisiert.
  • Ergebnis der Prüfung: Eine Überprüfung durch das BfArM ergab, dass sich die für die QSFFx-RL relevanten Kodes für das Jahr 2026 nicht geändert haben.
  • Konkrete Änderung: Aufgrund der unveränderten Kodes wurden in Anlage 1 der Richtlinie lediglich die Jahreszahlen in den Überschriften der Tabellen auf 2026 aktualisiert.
  • Auswirkungen: Da der Kerngehalt der Richtlinie nicht berührt wird und keine neuen Informationspflichten entstehen, ergeben sich keine Bürokratiekosten für die Leistungserbringer.

Der Beschluss wurde im Unterausschuss Qualitätssicherung gefasst. Die Patienten- und Ländervertretung trugen die Entscheidung mit. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat äußerten keine Bedenken.

Kernpunkte:

  • Entscheidung: Formale Anpassung der QSFFx-RL an die Kode-Systeme für das Jahr 2026.
  • Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA.
  • Datum: 3. Dezember 2025.
  • Betroffene Richtlinie: Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL).
  • Inhalt der Änderung: Lediglich die Aktualisierung der Jahreszahl in den Überschriften der Anlage 1. Die eigentlichen ICD- und OPS-Kodes bleiben unverändert.

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Beschluss-ID: 7569