Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026

03. Dezember 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Dezember 2025 neue Mindestmengenregelungen für bestimmte Krankenhausleistungen beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Die wesentlichen Punkte sind:

  1. Allgemeine Aktualisierung: Die zugrundeliegenden Kodiersysteme für Diagnosen (ICD-10-GM) und Prozeduren (OPS) werden für alle geregelten Bereiche auf die Version 2026 aktualisiert.

  2. Neue Regelung für Dickdarmkrebs-Operationen (Kolonkarzinomchirurgie):

    • Es wird eine jährliche Mindestmenge von 30 Operationen pro Krankenhausstandort festgelegt.
    • Übergangsregelung: Die Einführung erfolgt schrittweise:
      • 2025 & 2026: Keine Mindestmenge
      • 2027: 20 Fälle
      • 2028: 25 Fälle
    • Die genauen Operationen, die zur Erfüllung der Mindestmenge zählen, werden durch eine neue, umfangreiche Liste von OPS- und ICD-Kodes definiert.
  3. Neue Regelung für Mastdarmkrebs-Operationen (Rektumkarzinomchirurgie):

    • Die jährliche Mindestmenge wird auf 20 Operationen pro Krankenhausstandort festgelegt.
    • Übergangsregelung: Auch hier gibt es eine stufenweise Einführung:
      • 2025 & 2026: Keine Mindestmenge
      • 2027 & 2028: 15 Fälle
    • Auch für diesen Bereich wird durch neue Listen von OPS- und ICD-Kodes genau festgelegt, welche Eingriffe anrechenbar sind.

Zusammenfassend passt der Beschluss die Regelungen an die neuesten medizinischen Kodierstandards an und führt für Operationen bei Dickdarm- und Mastdarmkrebs neue, schrittweise steigende Mindestfallzahlen ein, um die Behandlungsqualität zu sichern.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 3. Dezember 2025 eine Änderung der Mindestmengenregelungen (Mm-R) beschlossen. Ziel des Beschlusses ist die Anpassung der in der Anlage (Mindestmengenkatalog) enthaltenen Kodes an die aktualisierten Versionen der ICD-10-GM 2026 und des OPS 2026. Der Kerngehalt der Regelungen wird durch diese Anpassungen nicht berührt.

Wesentliche Änderungen im Mindestmengenkatalog:

  • Leistungsbereich Nr. 12 (Kolonkarzinomchirurgie) & Nr. 13 (Rektumkarzinomchirurgie):

    • Im OPS-Kodebereich 5-455 (Partielle Resektion des Dickdarmes) wurde die Subklassifikation weiter ausdifferenziert.
    • Die bisherigen Sechssteller .6 (Laparoskopisch mit Enterostoma) und .7 (Umsteigen laparoskopisch - offen chirurgisch) wurden gestrichen.
    • Neu eingeführt wurden die Sechssteller .8 bis .g. Diese ermöglichen eine spezifischere Kodierung von Operationsverfahren, wie z.B. dem "temporären Blindverschluss beider Schenkel" oder unterschiedlichen Zugangs- und Rekonstruktionsarten.
    • Diese Änderungen betreffen verschiedene Fünfsteller-Kodes innerhalb des Bereichs 5-455, die in den Leistungsbereichen 12 und 13 aufgeführt sind.
    • Begründung: Laut G-BA konkretisieren diese neuen Kodes lediglich bereits bestehende OP-Verfahren. Der Anwendungsbereich der Mindestmengenregelungen wird dadurch nicht verändert, da die Verfahren bereits durch die bisherigen Kodes (inkl. der Resteklasse) erfasst waren.
  • ICD-Kodes: Die für die Leistungsbereiche Nr. 9, 10, 12 und 13 relevanten ICD-Kodes blieben in der Version 2026 unverändert.

Weitere Punkte des Beschlusses:

  • Durch die Änderung entstehen keine neuen oder geänderten Informationspflichten und somit keine Bürokratiekosten.
  • Die Patienten- und Ländervertretung tragen den Beschluss mit. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat äußerten keine Bedenken.

Kernpunkte

  • Entscheidung: Anpassung der Anlage der Mindestmengenregelungen an die ICD-10-GM und den OPS für das Jahr 2026.
  • Gremium: Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA.
  • Datum: 3. Dezember 2025.
  • Richtlinie: Mindestmengenregelungen (Mm-R).
  • Betroffene Leistungsbereiche: Insbesondere Nr. 12 (Chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen des Kolons) und Nr. 13 (Chirurgische Behandlung bösartiger Neubildungen am Rektum) durch Änderungen im OPS-Kodebereich 5-455.
  • Begründung: Notwendige jährliche Aktualisierung aufgrund der Neuveröffentlichung der Klassifikationssysteme durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7570