Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2026
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie (FZ-RL) für Zahnersatz beschlossen. Hauptinhalt und Ziel ist die Anpassung und Neufestsetzung der Festzuschuss-Beträge für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen gemäß §§ 57 Abs. 1 und 2 SGB V, gültig ab dem 1. Januar 2026. Betroffen sind alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die Zahnersatz benötigen; die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der jeweiligen Bonusstaffelung (60% bis 100% im Härtefall). Die wichtigste Änderung ist die umfassende Aktualisierung der konkreten Beträge für diverse Befunde und zugehörige Regelversorgungen (z.B. Kronen, Brücken, Teil- und Totalprothesen) in Teil B der Richtlinie.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Änderung der Festzuschuss-Richtlinie beschlossen, um die Beträge für Zahnersatz anzupassen.
Ziel ist es, die Höhe der Festzuschüsse für die Regelversorgung mit Zahnersatz zum 1. Januar 2026 an die Ergebnisse der jährlichen Verhandlungen über zahnärztliche und zahntechnische Preise anzupassen.
Die wesentliche Änderung ist eine Erhöhung der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge um 4,78 % gegenüber 2025, basierend auf gestiegenen Kosten für zahnärztliche Leistungen, zahntechnische Arbeiten und Verbrauchsmaterialien. Betroffen sind somit Patientinnen und Patienten, die Zahnersatz als Kassenleistung erhalten.
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