Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Veröffentlichung einer Patienteninformation in Leichte Sprache zu den Verfahren QS PM, HGV, KEP sowie Sepsis

03. Dezember 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Dezember 2025 beschlossen, neue Patienteninformationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen. Diese Informationen beziehen sich auf die Datenerhebung zur Qualitätssicherung bei vier medizinischen Behandlungen:

  1. Geburten (Perinatalmedizin)
  2. Hüftgelenks-Operationen (Hüftprothesen, Oberschenkelhalsbrüche)
  3. Kniegelenks-Operationen (Knieprothesen)
  4. Behandlung von Blutvergiftungen (Sepsis)

Kernaussagen der Patienteninformationen:

  • Zweck der Datenerhebung: Um die Behandlungsqualität in Krankenhäusern zu sichern und zu verbessern, werden Daten von Krankenhäusern und Krankenkassen gesammelt. Dies ermöglicht es sowohl den Kliniken, ihre eigene Leistung zu bewerten, als auch den Patientinnen und Patienten, die Qualität verschiedener Krankenhäuser miteinander zu vergleichen.

  • Welche Daten werden erfasst?: Es werden persönliche Daten (z. B. Versichertennummer) und medizinische Daten (z. B. Gesundheitszustand vor und nach der Behandlung, Behandlungsverlauf) gesammelt.

  • Datenschutz: Der Schutz der Patientendaten wird durch ein mehrstufiges Verschlüsselungsverfahren gewährleistet. Die Daten werden an verschiedene Stellen (Annahme-Stelle, Vertrauens-Stelle) gesendet, die schrittweise die Identität des Krankenhauses und des Patienten verschlüsseln. Das auswertende Institut (IQTIG) erhält die Daten somit in einer Form, die keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Kliniken zulässt.

  • Verwendung der Ergebnisse: Die ausgewerteten Daten werden den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt, damit diese ihre Behandlungen optimieren können. Die wichtigsten Ergebnisse werden in Qualitätsberichten veröffentlicht, die online einsehbar sind und Patienten bei der Wahl eines Krankenhauses helfen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7589