Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 3, Streichung von § 17 und Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2025
Zusammenfassung
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18. Dezember 2025 ändert die Regelungen für die strukturierten Qualitätsberichte der Krankenhäuser für das Berichtsjahr 2025.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Neudefinition von Begriffen: Die Definitionen für „Standortnummer“ und „Krankenhausstandort“ werden in § 3 aktualisiert, um eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten.
- Streichung von § 17: Der bisherige § 17 der Regelungen wird ersatzlos gestrichen.
- Einführung neuer Anlagen: Es werden eine komplett neue „Anlage für das Berichtsjahr 2025“ sowie ein neuer „Anhang 2 für das Berichtsjahr 2025: Auswahllisten“ eingefügt. Diese definieren den Inhalt, Umfang und das Datenformat des Berichts neu.
Struktur des neuen Qualitätsberichts für 2025:
Der Bericht gliedert sich in drei Hauptteile:
- Teil A: Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses: Umfasst allgemeine Krankenhausdaten wie Kontaktdaten, Personalzahlen, Betten- und Fallzahlen, medizinische und nicht-medizinische Leistungsangebote, Aspekte der Barrierefreiheit sowie detaillierte Angaben zum Qualitäts- und Risikomanagement (z.B. Hygiene, Arzneimittelsicherheit, Notfallversorgung).
- Teil B: Struktur- und Leistungsdaten der Fachabteilungen: Beschreibt die einzelnen Fachabteilungen mit ihren spezifischen Leistungsangeboten, Fallzahlen, den häufigsten Diagnosen (ICD) und durchgeführten Prozeduren (OPS) sowie Angaben zu ambulanten Behandlungsmöglichkeiten.
- Teil C: Qualitätssicherung: Behandelt die Teilnahme des Krankenhauses an verschiedenen externen Qualitätssicherungsverfahren, die Einhaltung von Mindestmengenregelungen, die Umsetzung von Personalvorgaben (z.B. Pflegepersonaluntergrenzen, Personalausstattung in Psychiatrie/Psychosomatik) und anderen spezifischen Qualitätsrichtlinien des G-BA.
Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:
Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss aktualisiert die Regelungen zum strukturierten Qualitätsbericht der Krankenhäuser (Qb-R) für das Berichtsjahr 2025, um die Transparenz über die stationäre und ambulante Versorgungsqualität zu erhöhen und gesetzliche Neuerungen (z. B. KHVVG) technisch abzubilden.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Betroffen sind alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sowie Patienten, die Leistungen in Bereichen wie Hybrid-DRGs, Mindestmengen-relevanten Eingriffen (z. B. Pankreas, Brustkrebs, Stammzelltransplantation), der Psychiatrie oder neuartigen Arzneimitteltherapien (ATMP) in Anspruch nehmen.
Wichtige Änderungen
- Leistungsausweitung: Einführung neuer Kapitel für sektorengleiche Vergütungen (Hybrid-DRGs) und Anpassung der Mindestmengen-Vorgaben für 2025.
- Struktur & Personal: Präzisere Definition von Krankenhausstandorten (inkl. teilstationärer Einheiten ab 2026), Bündelung von Patienten-/Mitarbeiterbefragungen in einem neuen Kapitel sowie Aktualisierung von Berufsbezeichnungen und Hygienestandards.
- Bürokratie & Qualität: Streichung veralteter COVID-19-Sonderregelungen, Flexibilisierung der Reihenfolge bei ICD-/OPS-Angaben und Wegfall der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren aufgrund geänderter Richtlinien.
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