Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Teil 2 – Weitere Änderungen zum Erfassungsjahr 2026 in den Verfahren QS PCI, QS WI und QS NET
Zusammenfassung
Am 18. Dezember 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen an der Richtlinie zur datengestützten Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Die wesentlichen Änderungen betreffen drei spezifische medizinische Verfahren:
1. Herzkatheter-Eingriffe (QS PCI): Die Änderungen konzentrieren sich auf die Patientenbefragung:
- Wissenschaftliche Begleitung: Es wird ermöglicht, für wissenschaftliche Zwecke zusätzliche Stichproben von Patienten (bis zu 8 %) zu befragen.
- Neue Auswertungsmethode: Qualitätsindikatoren aus den Befragungen können zu Gruppen zusammengefasst werden. Wenn innerhalb einer Gruppe eine bestimmte Anzahl an Indikatoren auffällig ist, kann dies eine Prüfung des Leistungserbringers (Stellungnahmeverfahren) auslösen.
- Zudem wurde eine geringfügige textliche Anpassung vorgenommen.
2. Wundinfektionen nach Operationen (QS WI):
- Verfahren wird beendet: Dieses Qualitätssicherungsverfahren wird eingestellt.
- Klare Fristen: Der Beschluss regelt den genauen Zeitplan für die Beendigung aller Aktivitäten. Die Datenerhebung endet Mitte 2025, und die letzten Auswertungen und Berichte werden bis Mitte 2026 erstellt.
- Keine neuen Prüfungen: Für das Erfassungsjahr 2024 werden keine Auffälligkeiten mehr bewertet und alle laufenden Qualitätssicherungsmaßnahmen eingestellt.
3. Nierenersatztherapie (QS NET):
- Datenerhebung ausgesetzt: Die Erhebung von Daten zur Versorgungsqualität bei Dialysen wird für die Jahre 2026 und 2027 ausgesetzt.
- Übergangsregelung: Für Transplantationen, die vor dem 31. Dezember 2019 durchgeführt wurden, gelten weiterhin die alten Richtlinien.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Dezember 2025 Änderungen an Teil 2 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) beschlossen, die zum Erfassungsjahr 2026 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) QS WI, QS NET und QS PCI.
QS WI: Beendigung des Verfahrens "Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen"
Das seit 2017 laufende Erprobungsverfahren QS WI wird zum 1. Januar 2026 beendet und nicht in den Regelbetrieb überführt.
- Beendigung der Datenerhebung: Die Datenlieferpflicht für Leistungserbringer endet größtenteils im Jahr 2025. Die Krankenkassen liefern letztmalig Daten für das Erfassungsjahr 2024.
- Abschließende Auswertung: Es erfolgt eine letzte Berichterstellung (Rückmeldeberichte, Bundesqualitätsbericht) auf Basis der Daten des Erfassungsjahres 2024. Laufende Qualitätssicherungsmaßnahmen werden eingestellt.
Begründung für die Beendigung: Der G-BA begründet die Entscheidung nach neunjähriger Erprobungsphase damit, dass das Verfahren die angestrebten Ziele nicht erreicht hat und der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
- Dauerhafte Erprobungsphase: Auch nach mehreren Verlängerungen ist ein Regelbetrieb nicht absehbar. Dies verhindert die Veröffentlichung von Ergebnissen und die Anwendung wirksamer qualitätsfördernder Maßnahmen.
- Hoher Aufwand, geringer Nutzen:
- Ein hoher manueller Dokumentationsaufwand (ca. 300.000 Datensätze) führt zu einer geringen Anzahl auswertbarer Fälle (ca. 30.000).
- Die erfassten Wundinfektionsraten unterschätzen das tatsächliche Geschehen systematisch, da nur im Krankenhaus behandelte Infektionen erfasst werden.
- Ein erheblicher Zeitverzug zwischen Operation und Ergebnisrückmeldung erschwert die Qualitätsverbesserung.
- Die technische Verknüpfung von Krankenhaus- und Sozialdaten gelang nur in 40 % der Fälle.
- Die Anzahl der aufgedeckten Qualitätsmängel durch die Einrichtungsbefragung und die Fall-Dokumentation war äußerst gering (z.B. zeigten nur 1,6 % der Krankenhäuser qualitative Auffälligkeiten im Hygienemanagement).
- Alternative Erfassung: Das Thema Wundinfektionen wird bereits in anderen QS-Verfahren (z.B. bei Hüft- und Knie-Endoprothesen, Sepsis) adressiert. Der G-BA wird weitere Optionen zur Hygiene-Qualitätssicherung prüfen.
QS NET: Aussetzung des Moduls "Dialyse"
Die Datenerhebung und -übermittlung für das Modul "Dialyse" im QS-Verfahren Nierenersatztherapie wird für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 ausgesetzt.
- Begründung: Das IQTIG hat einen umfassenden inhaltlichen und technischen Überarbeitungsbedarf für das Modul festgestellt. Um unnötigen Dokumentationsaufwand zu vermeiden, während keine zielführenden Auswertungen möglich sind, wird die Datenerhebung pausiert. Das IQTIG erhält den Auftrag zur Überarbeitung des Moduls.
- Bestehende Daten: Die bis einschließlich des Erfassungsjahres 2025 erhobenen Daten werden regulär ausgewertet und für Qualitätssicherungsmaßnahmen genutzt.
QS PCI: Anpassungen bei der Patientenbefragung
Im Verfahren zur perkutanen Koronarintervention und Koronarangiographie werden die Regelungen zur Patientenbefragung angepasst.
- Wissenschaftliche Begleitung: Zur wissenschaftlichen Begleitung der Erprobung der Patientenbefragung dürfen zusätzliche Stichproben (max. 8 % der gültigen Fragebögen des Vorjahres) gezogen und gesonderte Befragungen durchgeführt werden.
- Auslösung von Stellungnahmeverfahren: Um die Anzahl der Verfahren zu begrenzen, können die Indikatoren aus der Patientenbefragung zu Gruppen zusammengefasst werden. Ein Stellungnahmeverfahren wird dann nur ausgelöst, wenn eine festgelegte Anzahl von Indikatoren innerhalb einer Gruppe rechnerisch auffällig ist.
Bürokratiekosten
Durch die Beendigung von QS WI und die Aussetzung des Dialyse-Moduls bei QS NET wird eine bürokratische Entlastung von geschätzt 8.889.659 Euro erwartet.
Zusammenfassung der Stellungnahmen
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen vom Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eingeholt.
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Stellungnahme des Robert Koch-Instituts (RKI):
- Das RKI äußert Unverständnis über die Beendigung des QS-Verfahrens WI und bezeichnet die Entscheidung als fatal.
- Begründung: Angesichts kürzerer Krankenhausaufenthalte und der zunehmenden Ambulantisierung sei eine systematische, sektorenübergreifende Erfassung von postoperativen Wundinfektionen wichtiger denn je. Die Schwächen des Verfahrens seien bekannt, es hätte jedoch weiterentwickelt statt beendet werden sollen. In der mündlichen Anhörung wurde betont, dass Sepsis als schlimmste Konsequenz nicht ausreiche, um das gesamte Infektionsgeschehen abzubilden, und dass auch niederschwelligere Infektionen erfasst werden müssten.
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Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI):
- Die Stellungnahme bezieht sich auf die Änderungen im Verfahren QS PCI (Patientenbefragung).
- Es wird um Klarstellung gebeten, dass die zusätzlichen Befragungen im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung keinen direkten Patienten- oder Leistungserbringerbezug haben.
- Der BfDI fordert eine zeitliche Begrenzung für die wissenschaftliche Begleitung und empfiehlt, für die zusätzlichen Befragungen getrennte Rücksendeumschläge zu verwenden, um eine Vermischung mit den regulären QS-Daten zu verhindern.
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