Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP

18. Dezember 2025QualitätssicherungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Dezember 2025 eine neue Regelung für die Mindestmenge bei Knie-Totalendoprothesen (Knie-TEP) beschlossen. Ziel ist es, die Behandlungsqualität durch eine höhere Fallzahl pro Krankenhausstandort zu sichern.

Die wichtigsten Punkte sind:

  1. Erhöhung der Mindestmenge: Die jährliche Mindestmenge pro Krankenhausstandort wird schrittweise auf 150 Knie-TEP-Operationen erhöht.

  2. Stufenweise Einführung (Übergangsregelung): Die Erhöhung erfolgt nicht sofort, sondern in Phasen:

    • 2026 und 2027: Es bleibt bei der alten Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr.
    • 2028 und 2029: Die Mindestmenge steigt auf 100 Eingriffe pro Jahr.
    • Ab 2030: Die endgültige Mindestmenge von 150 Eingriffen pro Jahr wird verbindlich.
  3. Geltungsbereich: Die Regelung gilt für eine genau definierte Liste von Knie-Operationen (festgelegt durch OPS-Kodes).

  4. Ausnahmen: Operationen, die aufgrund bestimmter Krebserkrankungen (onkologische Diagnosen, festgelegt durch ICD-Kodes) durchgeführt werden, werden nicht zur Mindestmenge gezählt.

  5. Inkrafttreten: Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7611