Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 6 der Anlage – Knie-TEP
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Dezember 2025 eine neue Regelung für die Mindestmenge bei Knie-Totalendoprothesen (Knie-TEP) beschlossen. Ziel ist es, die Behandlungsqualität durch eine höhere Fallzahl pro Krankenhausstandort zu sichern.
Die wichtigsten Punkte sind:
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Erhöhung der Mindestmenge: Die jährliche Mindestmenge pro Krankenhausstandort wird schrittweise auf 150 Knie-TEP-Operationen erhöht.
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Stufenweise Einführung (Übergangsregelung): Die Erhöhung erfolgt nicht sofort, sondern in Phasen:
- 2026 und 2027: Es bleibt bei der alten Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr.
- 2028 und 2029: Die Mindestmenge steigt auf 100 Eingriffe pro Jahr.
- Ab 2030: Die endgültige Mindestmenge von 150 Eingriffen pro Jahr wird verbindlich.
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Geltungsbereich: Die Regelung gilt für eine genau definierte Liste von Knie-Operationen (festgelegt durch OPS-Kodes).
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Ausnahmen: Operationen, die aufgrund bestimmter Krebserkrankungen (onkologische Diagnosen, festgelegt durch ICD-Kodes) durchgeführt werden, werden nicht zur Mindestmenge gezählt.
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Inkrafttreten: Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr