Mindestmengenregelungen: Ergänzung einer neuen Mindestmenge Revisionseingriffe nach Kniegelenk-Endoprothesen
18. Dezember 2025QualitätssicherungNoch nicht in Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, eine neue Mindestmenge für Krankenhäuser einzuführen, die Revisionsoperationen an künstlichen Kniegelenken (Kniegelenk-Endoprothesen) durchführen.
Die wichtigsten Punkte des Beschlusses sind:
- Neue Mindestmenge: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Krankenhäuser an jedem Standort mindestens 25 solcher Revisionseingriffe pro Jahr durchführen, um diese Leistung weiterhin anbieten zu dürfen.
- Geltungsbereich: Die Regelung gilt für eine genau definierte Liste von Operationen (festgelegt durch zahlreiche OPS-Kodes), die den Wechsel, die Entfernung oder die Korrektur einer Knieprothese umfassen.
- Ausnahme: Eingriffe, die aufgrund einer bösartigen Tumorerkrankung am Knochen oder Weichteilgewebe des Beins (definiert durch spezifische ICD-Kodes) notwendig sind, fallen nicht unter diese Mindestmengenregelung.
- Übergangsregelung: In den Jahren 2026 und 2027 wird die Mindestmenge noch nicht angewendet. Krankenhäuser müssen bis zum 7. August 2027 eine Prognose über ihre Fallzahlen einreichen, um die Eingriffe ab 2028 durchführen zu dürfen.
Zusammengefasst soll durch diese Regelung die Behandlungsqualität bei komplexen Knieprothesen-Wechseloperationen durch eine Bündelung an erfahrenen Klinikstandorten gesichert werden.
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Beschluss-ID: 7612