Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2026 zur einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation für das Verfahren QS Sepsis
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Dezember 2025 die genauen Vorgaben (Spezifikationen) für die Qualitätssicherungs-Dokumentation zum Thema Sepsis für das Erfassungsjahr 2026 festgelegt.
Dieser Beschluss regelt, welche strukturellen Daten Krankenhäuser einheitlich erfassen und übermitteln müssen, um die Qualität ihrer Sepsis-Diagnostik und -Therapie zu sichern und zu vergleichen. Die Dokumentationspflicht wird ausgelöst, wenn ein Krankenhaus mindestens einen Patienten mit einer Sepsis-Diagnose behandelt.
Die Kernpunkte der zu erfassenden Daten umfassen:
- Präventionsprogramme: Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen durch zentrale Venenkatheter (ZVK), inklusive der Schulung von Pflegepersonal und der Durchführung von Hygiene-Audits.
- Antibiotic-Stewardship (ABS)-Teams: Das Vorhandensein, die Zusammensetzung und die personelle Ausstattung eines multidisziplinären Teams zur Sicherstellung eines rationalen Antibiotikaeinsatzes.
- Therapieleitlinien: Die Existenz und Umsetzung interner Leitlinien für die antiinfektive Therapie der Sepsis, die unter Beteiligung des ABS-Teams erstellt wurden.
- Arbeitsanweisungen (SOPs): Eine standortweit gültige Arbeitsanweisung für die Versorgung von Sepsis-Patienten, die klare Regelungen zu Risikoeinschätzung, Diagnostik und dem schnellen Beginn der Therapie enthält.
- Personal-Schulungen: Nachweise über regelmäßige Schulungen des ärztlichen und pflegerischen Personals zur Erkennung, Risikoeinstufung und Therapie der Sepsis.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wurde beauftragt, auf Basis dieses Beschlusses die detaillierte technische Spezifikation für die Software zu erstellen und zu veröffentlichen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr