Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe m Kurzdarmsyndrom
Zusammenfassung
Der G-BA erweitert die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) um die Diagnostik und Behandlung des Kurzdarmsyndroms, gültig ab dem 18. Dezember 2025.
Hauptinhalt und Ziel: Ziel ist es, Patienten mit Kurzdarmsyndrom eine umfassende, koordinierte und interdisziplinäre ambulante Versorgung zu ermöglichen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind erwachsene und pädiatrische Patienten mit verschiedenen Formen des Kurzdarmsyndroms (spezifische ICD-Codes werden genannt). Die Leistungen umfassen detaillierte Diagnostik, medikamentöse und kleinchirurgische Therapien, umfassende Ernährungsberatung (enteral/parenteral) und psychosoziale Unterstützung.
Wichtige Änderungen: Das Kurzdarmsyndrom wird neu in den Katalog der ASV-Indikationen aufgenommen. Es werden spezifische Anforderungen an die ASV-Teams gestellt, darunter ein Kernteam aus Gastroenterologie und Viszeralchirurgie, die Hinzuziehung weiterer Fachärzte (z.B. Pädiater bei Kindern) und die Sicherstellung einer 24-Stunden-Notfallversorgung sowie intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten. Eine Überweisung ist i.d.R. erforderlich.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ergänzt die Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) um die Anlage „Kurzdarmsyndrom“, um die fachübergreifende Behandlung dieser seltenen Erkrankung bei Kindern und Erwachsenen zu verbessern. Die Neuregelung konkretisiert den Behandlungsumfang (Diagnostik, Therapie, Beratung) sowie die Anforderungen an die Teamstruktur, wobei die Teamleitung durch die Gastroenterologie erfolgt und weitere Fachgruppen wie Viszeralchirurgie und Pädiatrie fest integriert sind. Wichtige Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung sind die Erweiterung der relevanten ICD-10-Kodes (z. B. um Malabsorptionssyndrome), die Aufnahme moderner endoskopischer Verfahren sowie die Integration psychotherapeutischer Beratungsleistungen.
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