Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe m Kurzdarmsyndrom
Zusammenfassung
Der G-BA erweitert die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) um die Diagnostik und Behandlung des Kurzdarmsyndroms, gültig ab dem 18. Dezember 2025.
Hauptinhalt und Ziel: Ziel ist es, Patienten mit Kurzdarmsyndrom eine umfassende, koordinierte und interdisziplinäre ambulante Versorgung zu ermöglichen.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind erwachsene und pädiatrische Patienten mit verschiedenen Formen des Kurzdarmsyndroms (spezifische ICD-Codes werden genannt). Die Leistungen umfassen detaillierte Diagnostik, medikamentöse und kleinchirurgische Therapien, umfassende Ernährungsberatung (enteral/parenteral) und psychosoziale Unterstützung.
Wichtige Änderungen: Das Kurzdarmsyndrom wird neu in den Katalog der ASV-Indikationen aufgenommen. Es werden spezifische Anforderungen an die ASV-Teams gestellt, darunter ein Kernteam aus Gastroenterologie und Viszeralchirurgie, die Hinzuziehung weiterer Fachärzte (z.B. Pädiater bei Kindern) und die Sicherstellung einer 24-Stunden-Notfallversorgung sowie intensivmedizinischer Behandlungsmöglichkeiten. Eine Überweisung ist i.d.R. erforderlich.
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