Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe p angeborene Skelettsystemfehlbildungen
18. Dezember 2025Ambulante spezialfachärztliche BehandlungNoch nicht in Kraft
Zusammenfassung
Der G-BA hat beschlossen, die Richtlinie für ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) zu erweitern, um die Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen aufzunehmen. Diese Erweiterung betrifft Patienten mit spezifischen angeborenen Skelettsystemfehlbildungen (u.a. Rachitis, Skoliose, Reduktionsdefekte der Extremitäten), die eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung benötigen. Damit wird diesen Patientengruppen künftig eine hochspezialisierte, interdisziplinäre ambulante Versorgung ermöglicht, die durch festgelegte Teamstrukturen aus verschiedenen Facharztgruppen und einen definierten Leistungsumfang gewährleistet wird.
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Beschluss-ID: 7615