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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Ergänzung der Anlage 2 Buchstabe p angeborene Skelettsystemfehlbildungen

18. Dezember 2025Ambulante spezialfachärztliche VersorgungAmbulante spezialfachärztliche BehandlungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, die Richtlinie für ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) zu erweitern, um die Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit angeborenen Skelettsystemfehlbildungen aufzunehmen. Diese Erweiterung betrifft Patienten mit spezifischen angeborenen Skelettsystemfehlbildungen (u.a. Rachitis, Skoliose, Reduktionsdefekte der Extremitäten), die eine interdisziplinäre oder komplexe Versorgung benötigen. Damit wird diesen Patientengruppen künftig eine hochspezialisierte, interdisziplinäre ambulante Versorgung ermöglicht, die durch festgelegte Teamstrukturen aus verschiedenen Facharztgruppen und einen definierten Leistungsumfang gewährleistet wird.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist die prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses:

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss ergänzt die Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) um die Anlage 2p „Angeborene Skelettsystemfehlbildungen“, um eine hochspezialisierte, interdisziplinäre Versorgung für diese seltenen Erkrankungen sicherzustellen. Ziel ist es, die bisherigen Regelungen aus der stationär orientierten Richtlinie (ABK-RL) in das modernere ASV-System zu überführen und den Behandlungsumfang sowie die Qualitätsanforderungen präzise zu definieren.

Betroffene Patientengruppen und Leistungen Die Regelung umfasst Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit komplexen angeborenen Skelettfehlbildungen (z. B. Skoliosen ab 20 Grad Cobb-Winkel, fibröse Dysplasien oder Rachitis-Formen), wobei die Diagnostik, Behandlung und Beratung (inkl. psychosozialer und genetischer Aspekte) nun detailliert über einen EBM-basierten Leistungskatalog (Appendix) abgebildet werden.

Wichtige Änderungen Wesentliche Neuerungen sind die Aufnahme zusätzlicher Krankheitsbilder wie das Ehlers-Danlos-Syndrom (nicht-vaskulär) und das juvenile Paget-Syndrom sowie die Flexibilisierung der Teamstrukturen, etwa durch die Integration der Fachgruppen Nephrologie und Rheumatologie ins Kernteam und die Berücksichtigung neuer psychotherapeutischer Berufsbilder. Zudem wurde die Zusammenarbeit mit Gesundheitsfachberufen (z. B. Physiotherapie, Orthopädietechnik) und der Kieferorthopädie organisatorisch fest verankert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7615