Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026

18. Dezember 2025QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Dezember 2025 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie beschlossen.

Die wesentliche Änderung betrifft die Anlage 1 der Richtlinie: Der Verweis auf den Katalog für medizinische Eingriffe wird von der Version „OPS 2025“ auf die Version „OPS 2026“ aktualisiert.

Diese Anpassung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Dezember 2025 eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie (KiHe-RL) beschlossen.

Grund für die Änderung ist die jährliche Aktualisierung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS). Mit dem Beschluss wird die Anlage 1 der Richtlinie an die Version des OPS für das Jahr 2026 angepasst. Die Anpassungen verändern den Kerngehalt der Richtlinie in den Bereichen Rhythmuschirurgie.

Änderungen im Detail

Die Anpassungen betreffen die folgenden Kodegruppen:

1. Kodegruppe 5-377 (Implantation eines Herzschrittmachers, Defibrillators und Ereignis-Rekorders)

  • Defibrillator mit extravasaler Elektrode (5-377.j): Der bisherige Kode wurde inhaltlich erweitert und in zwei neue Kodes aufgeteilt:

    • 5-377.j0: Mit subkutaner Elektrode
    • 5-377.j1: Mit substernaler Elektrode
    • Begründung: Der neue Kode 5-377.j1 erfasst die Implantation eines Defibrillators mit substernaler Elektrode, ein neu eingeführtes, minimalinvasives Verfahren. Da diese Technologie auch für junge Patientinnen und Patienten relevant ist, wurde sie in die Richtlinie aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Implantation in spezialisierten Einrichtungen erfolgt.
  • Intrakardialer Impulsgenerator (5-377.k): Der bestehende Kode wurde spezifiziert:

    • 5-377.k0: Rechtsventrikulär
    • 5-377.k1: Rechtsatrial
    • Begründung: Die neuen Kodes ermöglichen die spezifische Abbildung eines sondenlosen Zweikammer-Herzschrittmachersystems. Dieses stellt eine neue Behandlungsoption für schwer erkrankte Patientinnen und Patienten dar, die eine Zweikammer-Therapie benötigen. Auch diese Kodes sind für die Kinderherzchirurgie relevant und wurden daher aufgenommen.

2. Kodegruppe 5-378 (Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators)

  • Analog zur Einführung des neuen Defibrillators mit substernaler Elektrode (5-377.j1) wurden zahlreiche korrespondierende Kodes für dessen Entfernung, Wechsel, Korrektur und Systemumstellung in die Anlage 1 der Richtlinie aufgenommen. Dies betrifft unter anderem die Kodes 5-378.0k, 5-378.2k bis 5-378.8k sowie diverse Kodes zur Systemumstellung (z.B. 5-378.bf, 5-378.cn, 5-378.da).

Weitere Informationen

  • Bürokratiekosten: Durch den Beschluss entstehen keine neuen oder geänderten Informationspflichten und somit keine Bürokratiekosten für Leistungserbringer.
  • Verfahren: Die Anpassung erfolgte nach der Veröffentlichung des OPS 2026 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und wurde von den zuständigen Gremien des G-BA beraten und beschlossen.
  • Zustimmung: Die Patienten- und Ländervertretung tragen den Beschluss mit. Der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Pflegerat äußerten keine Bedenken.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7618