Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Drucksensorimplantation und zum Monitoring des pulmonalarteriellen Druckes bei Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Aufnahme einer neuen Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Drucksensorimplantation und zum Monitoring des pulmonalarteriellen Druckes bei Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III in seine Geschäftsordnung (GO) beschlossen. Ziel ist die Festlegung methodenspezifischer Maßnahmen zur Qualitätssicherung für diese Leistung, die Patienten mit fortgeschrittener Herzinsuffizienz (NYHA III) betrifft. Als wichtige Änderung wurden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als stimmberechtigte Leistungserbringervertreter für diese Richtlinie in Anlage I der GO aufgenommen, da die Methode sowohl in der Krankenhausbehandlung als auch in der vertragsärztlichen Versorgung zur Anwendung kommen kann.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Der G-BA ändert seine Geschäftsordnung (GO), um die Stimmrechte für eine neue Qualitätssicherungs-Richtlinie festzulegen. Diese betrifft die Drucksensorimplantation und das Monitoring des pulmonalarteriellen Druckes bei Patienten mit Herzinsuffizienz im Stadium NYHA III. Als wichtige Änderung werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als stimmberechtigte Leistungserbringervertretungen für diese Richtlinie in Anlage I der GO aufgenommen, da die Leistungen sowohl im Krankenhaus als auch in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden können.
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