Einleitung des Beratungsverfahrens: Allgemeine Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapie gemäß § 11 Abs. 14 Psychotherapie-Richtlinie
18. Dezember 2025Psychotherapie und psychiatrische VersorgungIn Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Beratungsverfahren zur allgemeinen Patienteninformation bei ambulanter Psychotherapie eingeleitet. Ziel ist die Erarbeitung oder Überprüfung dieser Informationen gemäß § 11 Absatz 14 Psychotherapie-Richtlinie. Betroffen sind alle Patienten, die eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen, deren Informationsgrundlage verbessert werden soll. Es gibt noch keine konkreten Änderungen, sondern der zuständige Unterausschuss startet nun den Prozess zur Ausgestaltung dieser Informationen.
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Beschluss-ID: 7626