Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Bekanntmachung über das Außerkrafttreten von Appendizes
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt bekannt, dass bestimmte Appendizes der Richtlinie über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV-RL) außer Kraft getreten sind.
Betroffen ist die Spezifizierung des Behandlungsumfangs anhand des EBM für Patientengruppen mit Tumoren des lymphatischen und blutbildenden Gewebes sowie für die Behandlung nach allogener Stammzelltransplantation. Diese Anhänge, die detaillierte Vorgaben zur Leistungsdefinition enthielten, sind mit Ablauf einer Prüffrist zu einem Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses über die Vergütung von ASV-Leistungen ungültig geworden. Die wichtigste Änderung ist somit das Entfallen der bisherigen EBM-bezogenen Konkretisierung des Behandlungsumfangs für die genannten Patientengruppen.
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