Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem: Korrektur

22. Januar 2026Stationäre Untersuchung und BehandlungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Dieser G-BA Beschluss vom 22. Januar 2026 korrigiert einen Fehler in der Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem. Hauptziel ist die präzise Definition der Facharztgruppen, die diese Leistung zu Lasten der GKV erbringen dürfen, um die Qualität der Versorgung sicherzustellen. Hierfür wird der zuvor unbeabsichtigt beibehaltene, unbestimmte Passus "andere operativ tätige Facharztgruppen" gestrichen, wodurch die Leistung auf konkret benannte Fachärzte wie Plastische und Ästhetische Chirurgen, Hautärzte und Chirurgen begrenzt wird.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA korrigiert seine Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem, um die Leistungserbringung zu präzisieren. Ziel ist es, die unbestimmte Angabe „andere operativ tätige Facharztgruppen“ aus der Liste der für GKV-Patienten zugelassenen Fachärzte zu streichen. Diese Formulierung war in einem Beschluss vom Juli 2025 fälschlicherweise beibehalten worden und wird nun endgültig entfernt, um die Leistungserbringung auf konkret benannte Facharztgruppen (z.B. Plastische und Ästhetische Chirurgie, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie andere Fachärzte des Gebiets Chirurgie) zu begrenzen.

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Beschluss-ID: 7670