Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
22. Januar 2026QualitätssicherungNoch nicht in Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. Januar 2026 eine Änderung der Richtlinie zur Behandlung von hüftgelenknahen Oberschenkelbrüchen beschlossen.
Die wesentlichen Punkte sind:
- Dauerhafte Geltung einer Ausnahme: Eine bisher bis zum 31. Dezember 2026 befristete Ausnahmeregelung (§ 10 Absatz 2) wird dauerhaft gemacht („verstetigt“), indem die Frist gestrichen wird.
- Neue Voraussetzung für die Ausnahme: Um diese Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, müssen Krankenhäuser eine neue Bedingung erfüllen: Sie müssen an der speziellen Notfallversorgung teilnehmen.
- Weitere Anpassungen: Der § 10 Absatz 3 wird gestrichen und in einer Anlage der Richtlinie werden entsprechende redaktionelle Änderungen vorgenommen, um die neuen Regelungen widerzuspiegeln.
Zusammengefasst wird eine befristete Ausnahmeregelung in eine unbefristete umgewandelt, aber gleichzeitig an eine neue, zusätzliche Bedingung geknüpft.
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Beschluss-ID: 7671