Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2027 für die Strukturabfrage und das Nachweisverfahren gemäß § 11
22. Januar 2026QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. Januar 2026 die technischen Vorgaben (Spezifikation) für die Datenerfassung zur Qualitätssicherung bei Früh- und Reifgeborenen für das Erfassungsjahr 2027 beschlossen.
Dieser Beschluss basiert auf den Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG wird vom G-BA damit beauftragt, die finale technische Spezifikation zu erstellen und auf seiner Webseite (www.iqtig.org) zu veröffentlichen.
Die Kernpunkte in der Übersicht:
- Zweck: Die Spezifikation legt verbindliche Regeln für die IT-gestützte Datenerfassung in Krankenhäusern fest. Über eine sogenannte "Strukturabfrage" müssen Kliniken nachweisen, dass sie die Qualitätsanforderungen (z. B. personelle Ausstattung, Geräte, Organisation) für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erfüllen.
- Umstellung: Ab dem 1. Januar 2027 wird die bisherige Datenerhebung mittels "Servicedokument" durch dieses neue, IT-gestützte Verfahren ersetzt.
- Meldepflichten: Die Spezifikation regelt verschiedene Meldeanlässe:
- Den jährlichen Nachweis der Qualitätsanforderungen.
- Die Anmeldung einer Klinik, die neu an der Versorgung teilnehmen möchte.
- Die unverzügliche Meldung, falls eine Klinik die Mindestanforderungen vorübergehend nicht mehr erfüllt (oder wieder erfüllt).
- Inhalt des Anhangs: Der Großteil des Dokuments ist der Anhang mit den detaillierten Empfehlungen des IQTIG. Er listet für die verschiedenen Versorgungsstufen (Perinatalzentren Level 1 & 2, Perinatale Schwerpunkte) exakt auf, welche Datenfelder von den Krankenhäusern ausgefüllt werden müssen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
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Beschluss-ID: 7674