Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Spezifikation zum Erfassungsjahr 2027 für die Strukturabfrage und das Nachweisverfahren gemäß § 11

22. Januar 2026QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 22. Januar 2026 die technischen Vorgaben (Spezifikation) für die Datenerfassung zur Qualitätssicherung bei Früh- und Reifgeborenen für das Erfassungsjahr 2027 beschlossen.

Dieser Beschluss basiert auf den Empfehlungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Das IQTIG wird vom G-BA damit beauftragt, die finale technische Spezifikation zu erstellen und auf seiner Webseite (www.iqtig.org) zu veröffentlichen.

Die Kernpunkte in der Übersicht:

  • Zweck: Die Spezifikation legt verbindliche Regeln für die IT-gestützte Datenerfassung in Krankenhäusern fest. Über eine sogenannte "Strukturabfrage" müssen Kliniken nachweisen, dass sie die Qualitätsanforderungen (z. B. personelle Ausstattung, Geräte, Organisation) für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen erfüllen.
  • Umstellung: Ab dem 1. Januar 2027 wird die bisherige Datenerhebung mittels "Servicedokument" durch dieses neue, IT-gestützte Verfahren ersetzt.
  • Meldepflichten: Die Spezifikation regelt verschiedene Meldeanlässe:
    • Den jährlichen Nachweis der Qualitätsanforderungen.
    • Die Anmeldung einer Klinik, die neu an der Versorgung teilnehmen möchte.
    • Die unverzügliche Meldung, falls eine Klinik die Mindestanforderungen vorübergehend nicht mehr erfüllt (oder wieder erfüllt).
  • Inhalt des Anhangs: Der Großteil des Dokuments ist der Anhang mit den detaillierten Empfehlungen des IQTIG. Er listet für die verschiedenen Versorgungsstufen (Perinatalzentren Level 1 & 2, Perinatale Schwerpunkte) exakt auf, welche Datenfelder von den Krankenhäusern ausgefüllt werden müssen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7674