Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage – Änderung des Beschlusses vom 16. Januar 2025
Zusammenfassung
Der G-BA-Beschluss vom 16. Januar 2025 führt die "Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz" (QbT-RL) ein, um die Qualität und Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen. Ziel ist es, Patienten, Angehörige und überweisende Ärzte bei der Auswahl von Leistungserbringern zu unterstützen und diese zu Qualitätsverbesserungen zu motivieren.
Betroffen sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer. Die Richtlinie legt fest, wie bereits erhobene Qualitätsdaten (aus der DeQS-RL) einrichtungsbezogen, risikoadjustiert und in allgemein verständlicher Form über ein Online-Portal veröffentlicht werden.
Wichtige Änderungen umfassen die Einführung einer zentralen Annahmestelle (Annahmestelle QbT beim IQTIG) für die Aufbereitung und Veröffentlichung der Daten, detaillierte Kriterien für die Auswahl veröffentlichungsfähiger Daten (z.B. Risikoadjustierung, Mindestfallzahlen) sowie ein Verfahren zur Kommentierung der Daten durch die Leistungserbringer vor der jährlichen Veröffentlichung am 15. Januar. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
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