Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Ergänzung einer Anlage – Änderung des Beschlusses vom 16. Januar 2025

22. Januar 2026Ambulante QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Dieser Beschluss dient der Ergänzung der Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL) um konkrete Kriterien zur Prüfung der Eignung von Qualitätsdaten für die einrichtungsbezogene Veröffentlichung. Ziel ist es, durch einen verbindlichen Kriterienkatalog sicherzustellen, dass nur valide, beeinflussbare und für Patienten relevante Qualitätsergebnisse transparent gemacht werden.

Mit diesem Beschluss wird die Richtlinie wie folgt ergänzt:

  • Anlage 1 – Diese Anlage wird neu eingefügt und enthält den „Kriterienkatalog zur Prüfung der Eignung von Qualitätsergebnissen für die einrichtungsbezogene Veröffentlichung“. Sie legt detaillierte Eignungskriterien in den Bereichen Qualitätsmerkmal (z. B. Patientenrelevanz, Beeinflussbarkeit), Operationalisierung (z. B. Objektivität, Datenqualität, Validität, Risikoadjustierung) und Bewertungskonzept (z. B. Referenzbereiche) fest. Zudem wird ein Algorithmus zur Entscheidungsfindung über die Veröffentlichung definiert.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hier ist eine prägnante Zusammenfassung des G-BA-Beschlusses zur Änderung der Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz (QbT-RL):

Hauptinhalt und Ziel Der Beschluss ergänzt die QbT-RL um eine verbindliche Anlage mit Kriterien, nach denen die Eignung und Erforderlichkeit von Qualitätsdaten für eine einrichtungsbezogene Veröffentlichung (Public Reporting) geprüft wird. Ziel ist es, durch einen standardisierten Prüfprozess sicherzustellen, dass nur valide, faire und für Patienten relevante Daten in Online-Portalen veröffentlicht werden.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen Die Regelung betrifft alle medizinischen Leistungsbereiche, für die im Rahmen der gesetzlichen Qualitätssicherung Daten erhoben werden. Sie dient primär der Information von Patientinnen und Patienten, um einen transparenten Qualitätsvergleich zwischen verschiedenen Krankenhäusern bzw. Einrichtungen zu ermöglichen.

Wichtige Änderungen

  • Kriterienkatalog: Es wurden spezifische Eignungskriterien (u. a. Patientenrelevanz, Beeinflussbarkeit, Datenqualität und Validität) festgelegt, die ein Indikator für eine Veröffentlichung erfüllen muss.
  • Einschränkung für Kennzahlen: Kennzahlen dürfen nur noch zur Erläuterung von Qualitätsindikatoren veröffentlicht werden, um irreführende „Transparenzkennzahlen“ ohne klaren Qualitätsbezug zu vermeiden.
  • Datenschutz: Auf Anregung des BfDI wurde klargestellt, dass die Veröffentlichung unter strikter Beachtung von Mindestfallzahlen und Datenschutzvorgaben erfolgt, um eine Re-Identifizierung von Personen auszuschließen.
  • Verfahren: Der Prüfprozess durch das IQTIG ist sukzessiv aufgebaut; wird ein Kriterium nicht erfüllt, entfällt die Empfehlung zur Veröffentlichung.

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Beschluss-ID: 7675