Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Quartalsbericht 2/2025 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL

28. Januar 2026QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung des Beschlusses und Quartalsberichts 2/2025

# Worum geht es? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 28. Januar 2026 den Quartalsbericht 2/2025 zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) zur Veröffentlichung freigegeben. Dieser Bericht, erstellt vom IQTIG-Institut, wertet Daten von 1.104 Klinikstandorten für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2025 aus.

Die PPP-Richtlinie legt Mindestvorgaben für das therapeutische Personal fest. Der sogenannte Umsetzungsgrad vergleicht die tatsächlich vorhandene Personalausstattung mit der vorgeschriebenen Mindestvorgabe. Für das Jahr 2025 müssen die Kliniken einen Umsetzungsgrad von mindestens 90 % in jeder einzelnen Berufsgruppe erreichen, um die Vorgaben zu erfüllen.

# Wichtigste Ergebnisse

  1. Nur etwa die Hälfte der Kliniken erfüllt alle Vorgaben:

    • Erwachsenenpsychiatrie: 51,8 % der Einrichtungen erfüllen die Mindestvorgaben.
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie: 51,6 % erfüllen die Vorgaben.
    • Psychosomatik: 47,9 % erfüllen die Vorgaben.
  2. Grund für die Nichterfüllung: Eine Klinik gilt bereits dann als "nicht erfüllt", wenn nur eine einzige Berufsgruppe (z. B. Pflege oder Spezialtherapeuten) den geforderten Umsetzungsgrad von 90 % nicht erreicht, selbst wenn alle anderen Gruppen ausreichend oder sogar überdurchschnittlich besetzt sind.

  3. Bundesweiter Umsetzungsgrad ist hoch: Obwohl viele einzelne Kliniken die Vorgaben nicht erfüllen, ist die Personalausstattung auf Bundesebene zusammengerechnet hoch:

    • Erwachsenenpsychiatrie: 98,4 %
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie: 99,6 %
    • Psychosomatik: 106,8 % Dies zeigt, dass das Personal im Gesamtsystem vorhanden ist, aber nicht in allen Kliniken und Berufsgruppen bedarfsgerecht verteilt ist.
  4. Herausforderungen bei bestimmten Berufsgruppen:

    • Pflegefachpersonen (Tagdienst): Der bundesweite Umsetzungsgrad liegt in der Erwachsenen- (94,2 %) und Kinder- und Jugendpsychiatrie (96,0 %) unter 100 %, was auf einen Mangel hindeutet.
    • Spezialtherapeuten: In der Erwachsenenpsychiatrie liegt der Umsetzungsgrad bei nur 90,5 %.
  5. Deutliche Defizite im Nachtdienst: Die Mindestvorgaben für den Nachtdienst werden nur von wenigen Einrichtungen erreicht:

    • Erwachsenenpsychiatrie: 50,3 % der Kliniken erfüllen die Vorgaben.
    • Kinder- und Jugendpsychiatrie: Nur 28,1 % der Kliniken erfüllen die Vorgaben.
  6. Ausnahmeregelungen werden kaum genutzt: Von den Kliniken, die die Mindestvorgaben nicht erfüllten, machten nur sehr wenige (zwischen 2,7 % und 9,0 %) von der Möglichkeit Gebrauch, offizielle Ausnahmegründe (z.B. hohe Krankenstände) anzugeben.

Fazit: Der Bericht zeigt, dass die Umsetzung der Personalvorgaben eine große Herausforderung bleibt. Während die Gesamtpersonalausstattung bundesweit hoch ist, scheitern viele Kliniken an den spezifischen Vorgaben für einzelne Berufsgruppen, insbesondere in der Pflege, bei Spezialtherapeuten und im Nachtdienst.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7676