Sekundäre Datennutzung: Analysen zur Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur im Vergleich der Jahre 2019, 2023 und 2024

28. Januar 2026QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Am 28. Januar 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Antrag von Dr. Christian Schmidt vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) genehmigt.

Der Antrag betrifft die Nutzung von vorhandenen Qualitätsdaten (sekundäre Datennutzung) für ein Projekt zur Analyse der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hüftgelenknahen Oberschenkelbrüchen (proximale Femurfrakturen).

Die Hauptziele des Projekts sind:

  • Erstellung von Übersichten: Auf Basis früherer Analysen sollen statistische Übersichten für die Jahre 2019, 2023 und 2024 erstellt werden.
  • Analyse der Gehunfähigkeit: Mit statistischen Modellen soll untersucht werden, welche Faktoren die Gehunfähigkeit von Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus beeinflussen.
  • Vergleichsstudie: Erstmals wird verglichen, ob sich die Entwicklung der Gehunfähigkeit bei Fraktur-Patienten von der bei Patienten mit einer geplanten (elektiven) Hüft-Endoprothese unterscheidet.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7678