Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Festlegung der Prüfkriterien für die Sozialdatenvalidierung ab dem Jahr 2026 für die Verfahren QS HGV, QS KEP und QS Sepsis gemäß Teil 1 § 16 Absatz 6

28. Januar 2026QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat am 28. Januar 2026 die Prüfkriterien für die Validierung von Sozialdaten festgelegt.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Was wurde beschlossen? Es wurden die Prüfkriterien für die statistische Überprüfung von Daten festgelegt, die von den Krankenkassen übermittelt werden.
  • Ab wann gilt das? Die Kriterien gelten ab dem Jahr 2026.
  • Für welche Bereiche? Der Beschluss betrifft die drei Qualitätssicherungsverfahren QS HGV, QS KEP und QS Sepsis.

Zusammengefasst legt der Beschluss fest, nach welchen Regeln die Daten der Krankenkassen für bestimmte medizinische Qualitätssicherungsverfahren ab 2026 auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7679