Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Geschäftsordnung für die Bundesstelle nach Teil 1 § 7
Zusammenfassung
Zusammenfassung der Geschäftsordnung der Bundesstelle für Qualitätssicherung
Am 28. Januar 2026 hat die Bundesstelle für datengestützte Qualitätssicherung (DeQS) ihre Geschäftsordnung beschlossen. Diese regelt, wie die Bundesstelle organisiert ist und arbeitet.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Organisation und Struktur:
- Die Bundesstelle ist der "Unterausschuss Qualitätssicherung" des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieses Gremium fungiert gleichzeitig als Lenkungsgremium.
- Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) dient als unabhängige und neutrale Geschäftsstelle für die Bundesstelle. Es führt die operativen Aufgaben aus.
2. Aufgaben und Zuständigkeiten:
- Das Lenkungsgremium (die Bundesstelle) ist die entscheidende Instanz. Es bewertet die Auswertungsergebnisse, leitet bei Qualitätsauffälligkeiten ein Stellungnahmeverfahren ein und beschließt, ob Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung notwendig sind.
- Die Geschäftsstelle (IQTIG) übernimmt die praktische Umsetzung. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Vorbereitung der Entscheidungen für das Lenkungsgremium.
- Die Durchführung der Stellungnahmeverfahren.
- Die Umsetzung von ersten Verbesserungsmaßnahmen (Maßnahmenstufe 1).
- Die Erstellung von Berichten und die Information der Öffentlichkeit und der Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser).
3. Sitzungen des Lenkungsgremiums:
- Die Sitzungen finden bei Bedarf statt, sind vertraulich und nicht öffentlich.
- Die Geschäftsstelle des G-BA ist für die Organisation (Einladungen, Protokolle) zuständig, während die Geschäftsstelle der Bundesstelle (IQTIG) die inhaltlichen Beratungsunterlagen erstellt.
- Neben den Mitgliedern können auch Vertreter von Patientenorganisationen, der privaten Krankenversicherung und Ärzte- oder Pflegekammern beratend teilnehmen.
4. Beschlussfassung:
- Entscheidungen werden durch einen Beschluss mit mindestens sieben Stimmen gefasst.
- Die Beschlüsse werden grundsätzlich nicht veröffentlicht, es sei denn, das Gremium entscheidet sich explizit dafür.
Inkrafttreten:
- Die Geschäftsordnung trat sofort mit der Beschlussfassung am 28. Januar 2026 in Kraft.
Kurz gesagt: Der Beschluss legt die Rollenverteilung und die Arbeitsabläufe für die Überwachung der medizinischen Qualität in Deutschland fest. Das Lenkungsgremium trifft die strategischen Entscheidungen, während das IQTIG als ausführendes Organ die tägliche Arbeit erledigt. Die Verfahren sind dabei streng vertraulich geregelt.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr