Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung eines Patientenmerkblattes
28. Januar 2026QualitätssicherungIn Kraft
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 28. Januar 2026 die Veröffentlichung eines Patientenmerkblatts zum Thema "Ärztliche Zweitmeinung" beschlossen.
Das Merkblatt informiert Patienten über ihr Recht auf eine zweite ärztliche Meinung bei bestimmten geplanten, nicht-notfallmäßigen Eingriffen.
Die Kernaussagen des Merkblatts sind:
- Was ist eine Zweitmeinung? Wenn ein Arzt einen bestimmten Eingriff empfiehlt, haben Patienten das Recht, die Notwendigkeit dieser Operation oder mögliche Behandlungsalternativen mit einem anderen, unabhängigen Facharzt zu besprechen. Dies soll Patienten helfen, eine gut informierte Entscheidung zu treffen.
- Freiwilligkeit: Das Einholen einer Zweitmeinung ist ein freiwilliges Angebot. Patienten müssen es nicht in Anspruch nehmen, aber Ärzte sind verpflichtet, sie über diese Möglichkeit zu informieren.
- Ablauf: Für eine qualifizierte Zweitmeinung benötigt der zweite Arzt ("Zweitmeiner") die bisherigen medizinischen Unterlagen und Befunde. Diese erhält der Patient kostenlos von seinem behandelnden Arzt. In der Regel findet keine erneute körperliche Untersuchung statt; die Beratung basiert auf den Unterlagen und einem Gespräch.
- Ergebnis: Der Zweitmeiner teilt seine Einschätzung mit, die die ursprüngliche Empfehlung bestätigen, eine Alternative vorschlagen oder von dem Eingriff abraten kann. Die endgültige Entscheidung liegt immer beim Patienten.
- Ärzte finden: Qualifizierte und unabhängige Ärzte für eine Zweitmeinung können über die Webseite www.116117.de/zweitmeinung oder mit Hilfe der eigenen Krankenkasse gefunden werden.
- Zusätzliche Informationen: Für weitere Unterstützung bei der Entscheidungsfindung wird auf verständliche Patienteninformationen auf der Webseite www.gesundheitsinformation.de/zweitmeinung verwiesen.
KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr
Dokumente
Verknüpfte Richtlinien
Beschluss-ID: 7682