Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen

19. Februar 2026ÄrzteNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA ändert seine Bedarfsplanungs-Richtlinie aufgrund der kommunalen Gebietsreform in Hessen. Ziel ist die Anpassung der Planungsgrundlagen für die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung an die neuen Gebietsstrukturen. Dies erfolgt durch die Aktualisierung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b, die regionale Verwaltungsschlüssel und Verteilungsfaktoren definieren. Die Änderungen betreffen indirekt alle Patientengruppen in den betroffenen hessischen Planungsbereichen, da sie die zukünftige Verteilung von Versorgungsleistungen beeinflussen.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA hat die Bedarfsplanungs-Richtlinie geändert, um die vertragsärztliche Versorgung in Hessen an die kommunale Gebietsreform anzupassen. Hauptziel ist die Neufestlegung der Gebietstypisierung und regionalen Morbiditätsfaktoren für die Planung der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, nachdem Hanau kreisfrei wurde und der Main-Kinzig-Kreis neu gegliedert wurde. Dies betrifft den Patientenzugang zu Ärzten in der Region und erforderte die Anpassung der Anlagen 3.2, 4.2.3a und 4.2.3b der Richtlinie.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7691