Mindestmengenregelungen: Änderung des Beschlusses vom 18. Juni 2025 zur Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026

19. Februar 2026Stationäre QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat eine Änderung des Beschlusses zur Spezifikation der Mindestmengenregelungen (Mm-R) für das Erhebungsjahr 2026 beschlossen. Ziel ist die Schaffung einer verbindlichen und einheitlichen Grundlage für die Erfassung und Übermittlung qualitätsrelevanter Leistungsdaten durch Krankenhäuser an die Krankenkassen.

Betroffen sind eine Vielzahl komplexer und qualitätssensibler Leistungen, darunter Organ- und Stammzelltransplantationen, verschiedene Karzinomchirurgien (z.B. Brust, Lunge, Kolon, Rektum, Ösophagus, Pankreas), Kniegelenk-Totalendoprothesen und die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1250g.

Wichtige Änderungen umfassen die Umsetzung aktueller G-BA-Beschlüsse und eine jährliche Aktualisierung der Spezifikation durch das IQTIG, insbesondere bezüglich OPS-/ICD-Kodes und Zählalgorithmen, um die technische Dokumentation auf dem neuesten Stand zu halten.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

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Beschluss-ID: 7702