Bekanntmachung des Beratungsthemas, Einholung erster Einschätzungen sowie Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Erweiterung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening – Aufforderung zur Meldung

16. April 2026ErwachsenenpräventionIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat am 16. April 2026 ein Beratungsverfahren eingeleitet, um die untere Altersgrenze des Mammographie-Screenings zu erweitern und weitere Änderungen an der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung vorzunehmen. Ziel ist es, die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern. Betroffen sind Frauen, die am Mammographie-Screening teilnehmen, insbesondere jüngere Altersgruppen. Der Unterausschuss Methodenbewertung ist mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA leitet ein Bewertungsverfahren ein, um zu prüfen, ob und wie die untere Altersgrenze für das Mammographie-Screening auf Frauen ab 45 Jahren erweitert werden kann. Ziel ist es, diesen Frauen die Teilnahme am Screening auf Kosten der Krankenkassen zu ermöglichen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren, die zukünftig am Mammographie-Screening teilnehmen könnten. Die Leistung ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung.

Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist die geplante Erweiterung der unteren Altersgrenze des Mammographie-Screenings von bisher 50 Jahren auf 45 Jahre. Dies folgt auf eine bereits erfolgte Ausweitung der oberen Altersgrenze auf 74 Jahre und basiert auf neuen wissenschaftlichen Bewertungen und einer angepassten Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung.

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Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7716