Psychotherapie-Richtlinie: Überprüfung der Psychotherapie-Richtlinie hinsichtlich der Ermöglichung der Digitalisierung des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens, sowie der Regelung über probatorische Sitzungen in den Räumen des Krankenhauses in § 12 Absatz 6 PT-RL aufgrund von Änderungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

19. März 2026Psychotherapie und psychiatrische VersorgungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA Beschluss vom 19. März 2026 ändert die Psychotherapie-Richtlinie, um die Digitalisierung des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens zu ermöglichen und Regelungen zu probatorischen Sitzungen im Krankenhaus anzupassen.

Hauptinhalt und Ziel: Das Hauptziel ist die Modernisierung und Digitalisierung der administrativen Prozesse im Bereich der Psychotherapie, insbesondere des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens. Zudem werden die Bedingungen für probatorische Sitzungen im Krankenhaus präzisiert, um eine frühzeitigere und nahtlosere Versorgung zu gewährleisten.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind alle Patientinnen und Patienten, die psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, insbesondere solche, die eine Langzeittherapie benötigen oder bei denen eine Rezidivprophylaxe indiziert ist. Auch Kinder, Jugendliche und Menschen mit geistiger Behinderung profitieren von angepassten Regelungen zur Rezidivprophylaxe.

Wichtige Änderungen:

  1. Digitalisierung: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband werden beauftragt, die Umsetzung der Digitalisierung des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens zu regeln.
  2. Probatorische Sitzungen: Probatorische Sitzungen können nun bereits während einer Krankenhausbehandlung sowohl in der vertragsärztlichen Praxis als auch im Krankenhaus stattfinden, um den Übergang in die ambulante Versorgung zu erleichtern.
  3. Rezidivprophylaxe: Die Stundenkontingente für die Rezidivprophylaxe werden präzisiert und für Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit geistiger Behinderung erhöht.
  4. Gutachterverfahren: Die Qualifikationskriterien für Gutachterinnen und Gutachter werden aktualisiert und detailliert beschrieben, wobei Übergangsregelungen für bereits bestellte Gutachterinnen und Gutachter vorgesehen sind.
  5. Terminologie: Zahlreiche Begriffe wie "Sprechstunde" werden durch "Psychotherapeutische Sprechstunde" und "Akutbehandlung" durch "Psychotherapeutische Akutbehandlung" ersetzt, um eine einheitliche und präzisere Sprache zu gewährleisten.
  6. Antragsstellung: Die Anforderungen an den Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter bei gutachterpflichtigen Anträgen auf Langzeittherapie werden detaillierter gefasst.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Der G-BA-Beschluss vom 19. März 2026 zur Psychotherapie-Richtlinie zielt darauf ab, die Digitalisierung des Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens zu ermöglichen und die Regelungen für probatorische Sitzungen während eines Krankenhausaufenthalts anzupassen.

Hauptinhalt und Ziel:

  • Digitalisierung: Ermöglichung eines elektronischen Anzeige-, Antrags- und Gutachterverfahrens für Psychotherapien, um Prozesse zu entbürokratisieren und zu beschleunigen.
  • Probatorische Sitzungen: Anpassung der Regelungen, damit probatorische Sitzungen für eine ambulante Psychotherapie bereits während eines Krankenhausaufenthalts sowohl in der vertragsärztlichen Praxis als auch in den Räumen des Krankenhauses stattfinden können, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen:

  • Patienten, die eine psychotherapeutische Behandlung benötigen und deren Antrags- und Genehmigungsverfahren betroffen ist.
  • Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt eine ambulante Psychotherapie anschließen möchten.

Wichtige Änderungen:

  • Digitalisierung: Die Richtlinie wird angepasst, um die digitale Übermittlung von Daten an Krankenkassen und Gutachter zu ermöglichen, wodurch Postlaufzeiten entfallen und die Kommunikation direkter wird.
  • Rezidivprophylaxe: Die Angabe zur Rezidivprophylaxe entfällt im Antrag auf Langzeittherapie und wird stattdessen im Bericht an den Gutachter thematisiert.
  • Umwandlungsantrag: Die starre Frist für den Umwandlungsantrag ("zwanzigste Sitzung") wird aufgehoben, um eine flexiblere Planung zu ermöglichen.
  • Probatorische Sitzungen: Probatorische Sitzungen können nun bereits während des Krankenhausaufenthalts in der vertragsärztlichen Praxis oder im Krankenhaus stattfinden.
  • Gutachterverfahren: Die Qualifikationsvoraussetzungen für Gutachter werden weiterentwickelt, um den Praxisbezug zu stärken.
  • Bürokratiekosten: Es werden jährliche Einsparungen von über 1,3 Millionen Euro durch die Digitalisierung erwartet.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Verknüpfte Richtlinien

Beschluss-ID: 7744