Regelbeauftragung IQWiG: Bewertung des Nutzens und Potenzials neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h SGB V – Anpassungen aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat seinen Beschluss zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Hochrisiko-Medizinprodukten (§ 137h SGB V) angepasst, um die Regelbeauftragung des IQWiG für diese Bewertungen zu formalisieren und Prozesse zu optimieren.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten, die mit neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden behandelt werden, die Medizinprodukte hoher Risikoklasse einsetzen.
Wichtige Änderungen: Die Änderungen umfassen die explizite Benennung des IQWiG als regelmäßigen Gutachter, die Streichung der Erarbeitung von Inhalten im Unterausschuss Methodenbewertung (UA MB) und Präzisierungen bei der Bewertung von Nutzen und Schädlichkeit sowie der Erwartbarkeit neuer Erkenntnisse.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA passt seinen Beschluss zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse (§ 137h SGB V) an. Ziel ist die Umsetzung der Änderungen durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind alle Leistungen, die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse in der gesetzlichen Krankenversicherung betreffen.
Wichtige Änderungen: Die wichtigste Änderung ist der Wegfall der Potenzialbewertung. Der G-BA prüft nun innerhalb von drei Monaten, ob Nutzen, Schädlichkeit oder Unwirksamkeit der Methode belegt sind. Bei unklarem Beleg entscheidet der G-BA innerhalb von sechs Monaten über eine Erprobung nach § 137e SGB V.
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