Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Veröffentlichung des Berichts 2024 der KBV

19. März 2026Ambulante QualitätssicherungIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, den Bericht der KBV zum Stand der Genehmigungen für Zweitmeinungsverfahren im Jahr 2024 zu veröffentlichen.

Hauptinhalt und Ziel: Der Bericht analysiert das Genehmigungsgeschehen für Zweitmeiner bei elf spezifischen Eingriffsthemen, um Transparenz über die Umsetzung der Zweitmeinungs-Richtlinie zu schaffen.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Patienten, die eine Zweitmeinung für folgende Eingriffe in Anspruch nehmen: Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen, Schulterarthroskopie, Amputation bei diabetischem Fußsyndrom, Knieendoprothesen-Implantationen, Wirbelsäuleneingriffe, kathetergestützte Herzuntersuchungen und Ablationen, Herzschrittmacher-/Defibrillator-Implantationen, Cholezystektomie, Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.

Wichtige Änderungen: Der Bericht liefert detaillierte Zahlen zu Anträgen, Genehmigungen, Ablehnungen und Beendigungen nach Eingriffsthemen und Arztgruppen (Vertrags- und Krankenhausärzte) für das Berichtsjahr 2024. Neu hinzugekommen sind die Eingriffsthemen Hüftgelenkersatz und Eingriffe an Aortenaneurysmen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7750