Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung in hebammengeleiteten Kreißsälen: Änderung des Richtlinientitels
Zusammenfassung
Der G-BA hat am 19. März 2026 eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Hauptziel ist die Umbenennung und Erweiterung des Titels der Richtlinie zur Qualitätssicherung in Kreißsälen.
Die bisherige "Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung in hebammengeleiteten Kreißsälen" wird zu "Richtlinie über sektorbezogene Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Versorgung in krankenhausbetriebenen und hebammengeleiteten Kreißsälen gemäß § 136a Absatz 7 SGB V (Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen, QHKS-RL)".
Diese Änderung betrifft die Qualitätssicherung der Versorgung in allen Kreißsälen, sowohl in hebammengeleiteten als auch in krankenhausbetriebenen, und erweitert somit den Anwendungsbereich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt die stimmberechtigte Organisation der Leistungserbringer für diese Richtlinie.
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Zusammenfassung der Tragenden Gründe
Hier ist die prägnante Zusammenfassung des Beschlusses:
Dieser Beschluss des G-BA dient der formalen Anpassung der Geschäftsordnung (Anlage I) an den präzisierten Titel der neuen Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QSKH-RL). Inhaltlich werden dabei die Stimmrechte für diesen Bereich verbindlich der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zugeordnet, da die Leistungen im stationären Sektor erbracht werden. Für Leistungserbringer entstehen durch diese rein administrative Titelkorrektur keine neuen Informationspflichten oder zusätzlichen Bürokratiekosten.
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