Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Aktualisierung der ASV-RL

19. März 2026Ambulante spezialfachärztliche BehandlungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Zusammenfassung des G-BA Beschlusses zur ASV-RL vom 19. März 2026

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA hat die Richtlinie zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV-RL) aktualisiert. Ziel ist es, die Qualität und den Umfang der spezialfachärztlichen Versorgung in verschiedenen Krankheitsbereichen zu präzisieren und zu erweitern.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Änderungen betreffen eine Vielzahl von Patientengruppen, darunter:

  • Onkologische Erkrankungen: Gastrointestinale Tumoren, gynäkologische Tumoren (inkl. Mammakarzinom), urologische Tumoren, Hauttumoren, Tumoren der Lunge und des Thorax, Kopf- und Halstumoren, Tumoren des Gehirns und peripherer Nerven, Knochen- und Weichteiltumoren, Tumoren des Auges, Lymphome und schwere Erkrankungen der Blutbildung.
  • Nicht-onkologische Erkrankungen: Rheumatologische Erkrankungen (Erwachsene, Kinder und Jugendliche), chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED), Multiple Sklerose, zerebrale Anfallsleiden (Epilepsie), Mukoviszidose, Morbus Wilson, Marfan-Syndrom, pulmonale Hypertonie, Hämophilie, ausgewählte seltene Lebererkrankungen und neuromuskuläre Erkrankungen.

Wichtige Änderungen:

  1. Qualitätsanforderungen für Leistungen: Neue und präzisierte Anforderungen für Ultraschall, kurative Mammographie und Vakuumbiopsie der Brust wurden eingeführt, um die Qualität der Diagnostik und Therapie zu sichern.
  2. Erweiterung des Behandlungsumfangs und der Teamzusammensetzung: Für alle genannten Krankheitsbilder wurden die abrechnungsfähigen Leistungen des EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) konkretisiert und die Zusammensetzung der Behandlungsteams angepasst. Insbesondere wurde die Einbeziehung von Fachpsychotherapeuten für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche in vielen Bereichen explizit aufgenommen, um der psychischen Belastung der Patienten Rechnung zu tragen.
  3. Spezifische Anpassungen:
    • Bei urologischen Tumoren wurde die Indikationsstellung für bestimmte PET/CT-Untersuchungen bei Prostatakarzinom präzisiert.
    • Bei rheumatologischen Erkrankungen, CED, Multipler Sklerose, zerebralen Anfallsleiden, Mukoviszidose, Morbus Wilson, pulmonaler Hypertonie und neuromuskulären Erkrankungen wurden die Teamzusammensetzungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erweitert, um eine altersgerechte und spezialisierte Versorgung zu gewährleisten.
    • Für die Tumorgruppe 10 (Lymphome und schwere Erkrankungen der Blutbildung) wurde die Humangenetik als hinzuzuziehende Fachrichtung bei Sichelzellanämie oder Thalassämie ergänzt.
    • Bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen wurde die "mikroskopische Kolitis" in den Leistungsumfang aufgenommen.

Diese Änderungen sollen die Qualität der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung weiter verbessern und eine umfassendere, interdisziplinäre Betreuung der betroffenen Patienten sicherstellen.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7756