Ermittlung stellungnahmeberechtigter Medizinproduktehersteller: Kardiale Magnetresonanztomographie bei koronarer Herzerkrankung – Aufforderung zur Meldung –
Zusammenfassung
Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA fordert Hersteller von Medizinprodukten auf, sich zu melden, wenn sie von Entscheidungen zur Kardialen Magnetresonanztomographie (MRT) bei koronarer Herzerkrankung betroffen sind. Ziel ist es, diesen Herstellern vor Beschlussfassung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, da ihre Produkte maßgeblich für die Anwendung der Methode sind.
Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Die Bekanntmachung betrifft die Methode der Kardialen Magnetresonanztomographie (MRT) bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung.
Wichtige Änderungen: Es handelt sich nicht um eine Änderung, sondern um eine Aufforderung zur Meldung von Herstellern, die von zukünftigen G-BA-Entscheidungen zur genannten Methode betroffen sein könnten. Hersteller müssen bis zum 24. April 2026 aussagekräftige Unterlagen zu ihren Medizinprodukten einreichen, um ihr Stellungnahmerecht wahrnehmen zu können.
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