Bekanntmachung anlässlich einer Informationsübermittlung gemäß § 137h SGB V: Kathetergestützter transfemoraler Mitralklappenersatz mit subannularem Implantat bei Mitralklappeninsuffizienz – Aufforderung zur Meldung weiterer betroffener Medizinproduktehersteller

02. April 2026Methoden mit Medizinprodukten hoher RisikoklasseIn Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA fordert weitere Hersteller von Medizinprodukten auf, sich bis zum 2. Mai 2026 zu melden, die am kathetergestützten transfemoralen Mitralklappenersatz mit subannularem Implantat bei Mitralklappeninsuffizienz beteiligt sind. Ziel ist es, diese Hersteller in das laufende Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V einzubeziehen, um deren Produkte und die Methode umfassend zu prüfen. Betroffen sind Hersteller von Medizinprodukten hoher Risikoklasse, die für diese Behandlungsmethode maßgeblich sind und auf dem deutschen Markt verkehrsfähig sind. Die Meldung ermöglicht ihnen die Beteiligung an der Bestimmung von Kernmerkmalen, Abrechnungsfähigkeit und Stellungnahmeverfahren.

KI-generierte Zusammenfassung — Angaben ohne Gewähr

Beschluss-ID: 7761