Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Qualitätssicherungs-Richtlinie bei der Durchführung von kathetergestützten Trikuspidalklappenimplantationen

16. April 2026GeschäftsordnungNoch nicht in Kraft

Zusammenfassung

Der G-BA hat beschlossen, seine Geschäftsordnung zu ändern, um die Stimmrechte für eine neue Qualitätssicherungs-Richtlinie festzulegen. Diese Richtlinie betrifft die Durchführung von kathetergestützten Trikuspidalklappenimplantationen (Endovaskuläre Implantation eines Transkatheter-Trikuspidalklappenersatzes bei Trikuspidalklappeninsuffizienz) in der stationären Versorgung. Die Änderung stellt sicher, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bei der Erarbeitung und Umsetzung dieser spezifischen Qualitätsrichtlinie stimmberechtigt ist.

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Zusammenfassung der Tragenden Gründe

Hauptinhalt und Ziel: Der G-BA ändert seine Geschäftsordnung, um die Stimmrechte für eine neue Qualitätssicherungs-Richtlinie zur kathetergestützten Trikuspidalklappenimplantation festzulegen. Ziel ist es, die Qualität dieser endovaskulären Behandlung bei Trikuspidalklappeninsuffizienz zu sichern, nachdem der Nutzen der Methode als hinreichend belegt anerkannt wurde.

Betroffene Patientengruppen oder Leistungen: Betroffen sind Patienten mit Trikuspidalklappeninsuffizienz, die eine endovaskuläre Implantation eines Transkatheter-Trikuspidalklappenersatzes erhalten. Die Leistung wird ausschließlich im Rahmen einer Krankenhausbehandlung erbracht.

Wichtige Änderungen: Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wird als stimmberechtigte Leistungserbringervertretung in Anlage I der Geschäftsordnung für diese neue Qualitätssicherungs-Richtlinie aufgenommen, da Krankenhäuser der wesentlich betroffene Leistungssektor sind.

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Beschluss-ID: 7788